Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
20.09.2022

Juicyfields: Schadenersatzklage eingereicht

Staatsanwaltschaft verhängt Vermögensarrest

 

München, 20.09.2022. Anleger, die bei Juicyfields in Cannabis investiert haben, können seit Wochen nicht auf ihre Konten zugreifen und zittern um ihr Geld. Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft und will klären, ob hinter Juicyfields ein betrügerisches Schneeballsystem steckt. Während die Ermittlungen noch andauern, hat CLLB Rechtsanwälte bereits für einen Mandanten Klage auf Schadenersatz eingereicht.

 

Der Mandant hatte über die Internetplattform juicyfields.io/de in Cannabis-Pflanzen investiert. Da anfangs auch Auszahlungen flossen, hat er es nicht bei einer Investition belassen, sondern legte mehrfach Geld in medizinisches Cannabis an. Zunächst gingen die Zahlungen auf ein Konto der Juicy Grow GmbH in Berlin und später auf ein Konto der Juicy Holdings B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Aus den erhofften Renditen wurde aber nichts. „Wie die vielen anderen Anleger auch, kann unser Mandant nicht mehr auf seine Konten bei Juicyfields zugreifen und muss befürchten, dass er getäuscht wurde. Um sein Geld zurückzuholen haben wir sowohl gegen die Juicy Grow GmbH als auch gegen die Juicy Holdings Schadenersatzanklage eingereicht“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., CLLB Rechtsanwälte.

 

Die Finanzaufsicht BaFin hatte bereits im März vor den Vermögensanlagen von Juicyfields gewarnt und das öffentliche Angebot schließlich verboten, weil die Gesellschaft den erforderlichen Verkaufsprospekt nicht vorgelegt hat. Die BaFin ermittelt daher wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz. Zudem hat auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen Juicyfields wegen eines betrügerischen Schneeballsystems aufgenommen. „Hieran knüpfen wir mit unserer Klage an und machen Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz und wegen Kapitalanlagebetrug geltend. Weiter können auch Schadenersatzansprüche bestehen, weil über die Risiken der Geldanlage nicht ausreichend aufgeklärt wurde“, so Rechtsanwalt Sittner.

 

Hoffnung für die Anleger macht, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Ermittlungen bei vier Gesellschaften, die zum Juicyfields-Firmengeflecht zählen, Vermögensarreste über jeweils rund 2,5 Millionen Euro vollstreckt hat.

 

Rechtsanwalt Sittner: „Anleger sollten daher reagieren und ihre Ansprüche sichern. Zunächst sollte Strafanzeige gestellt werden und dann auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.“

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/juicy-fields-betrug-anleger-erhalten-keine-auszahlungen-mehr/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: sittner@cllb.de Web: www.cllb.de