CLLB Rechtsanwälte holt am Landgericht Fulda Geld von Online-Casino zurück
München, 04.04.2023. Rund 67.600 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen verloren. Nun muss ihm das Online-Casino nach einem Urteil des Landgerichts Fulda vom 20. März 2023 den Verlust vollständig ersetzen. Da die beklagte Betreiberin des Online-Casinos nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte, seien die geschlossenen Verträge nichtig und die Beklagte habe somit keinen Anspruch aus das Geld, entschied das Gericht. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.
Bei Glücksspielen im Internet haben zahlreiche Spieler schon hohe Summen verloren. Da die Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich illegal waren, können die Spieler ihre Verluste allerdings zurückfordern. CLLB Rechtsanwälte hat bereits in vielen Fällen verloren geglaubtes Geld von Online-Casinos zurückgeholt – so auch dieses Mal.
In diesem Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über eine deutschsprachige Webseite zwischen 2013 und 2020 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich 67.600 Euro verloren. Dass die Betreiberin des Online-Casinos für ihr Angebot von Online-Glücksspielen nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte und die Glücksspiele somit illegal waren, wusste der Kläger zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Er war davon ausgegangen, dass es sich um ein legales Angebot handelte, zumal u.a. auch Prominente dafür Werbung machten. Erst Ende 2021 hatte er von der möglichen Illegalität erfahren und wandte sich schließlich an CLLB Rechtsanwälte. „Wir haben für unseren Mandanten dann die Rückzahlung seines Verlusts gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
Die Klage hatte am LG Fulda Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten war und die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe. Wegen dieses Verstoßes sei der Vertrag zwischen Kläger und Beklagten gemäß § 134 BGB nichtig. Der Kläger habe daher Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlustes.
Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag richte sich in erster Linie gegen die Anbieter der Online-Glücksspiele und diene u.a. der Suchtprävention, dem Jugendschutz und dem Schutz der Spieler. Selbst wenn der Spieler durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen auch gegen das Verbot verstoßen haben sollte, stehe das seinem Rückforderungsanspruch nicht im Weg, machte das LG Fulda klar. Denn es sei nicht ersichtlich, dass ihm die Illegalität der Glücksspiele im Internet bekannt war und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt, so das Gericht.
„Inzwischen gibt es eine lange Reihe von Urteilen, die belegen, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das Verbot von Glücksspielen im Internet wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine Lizenz ist für das Anbieten von Online-Glücksspielen nach wie vor zwingend erforderlich“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/
Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de