Verstoß gegen Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag – Urteil des Landgerichts Stuttgart
München, 06.03.2023. Am Ende gewinnt die Bank. Diese Binsenweisheit bestätigte sich auch für einen Glücksspieler aus Baden-Württemberg, der in einem Online-Casino gespielt und verloren hat. Am Ende summierten sich seine Verluste auf mehr als 16.000 Euro. Der Spieler kann jedoch aufatmen, denn das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ihm die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss, weil sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.
Für Online-Glücksspiele galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot. Dennoch machten viele Anbieter der Glücksspiele ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.
In dem Fall vor dem LG Stuttgart hatte der Kläger über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten zwischen November 2019 und September 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen. Unterm Strich hat er dabei mehr als 16.000 Euro verloren. Als er erfuhr, dass Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren, forderte er seinen Verlust von der beklagten Betreiberin des Online-Casinos zurück.
Das LG Stuttgart bestätigte den Rückforderungsanspruch des Klägers. Laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten gewesen. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und sie müsse dem Kläger seinen Verlust erstatten, entschied das LG Stuttgart.
Gegen den Rückzahlungsanspruch des Klägers spreche nicht, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Glücksspielen möglicherweise selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Es sei nicht ersichtlich, dass es das Verbot gekannt habe. Die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil bewiesen, führte das Gericht aus.
Zudem diene das Verbot in erster Linie dem Schutz der Spieler und der Bekämpfung der Spielsucht und der Begleitkriminalität, so das LG Stuttgart. Diese Ziele würden unterlaufen, wenn die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürften.
„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de