Ansprüche gegen Veranstalter von Online Glücksspielen, Banken, Kreditkartenanbieter und Bezahldienste
München, 18.04.2019. Am Ende gewinnt beim Glücksspiel doch immer die Bank. Die alte Weisheit gilt auch bei Glücksspiel im Internet. Es gibt aber auch einen Unterschied: Wer im Online Casino Geld verspiel hat, kann es sich unter Umständen wieder zurückholen. Das hat einen einfachen Grund. Bis auf wenige Ausnahmen ist Online Glücksspiel verboten.
„Das bedeutet für diejenigen, die im Online Casino Verluste gemacht haben, dass sie sich ihr Geld ggf. auf dem Rechtsweg wieder zurückholen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Ansprüche können sowohl gegenüber den Anbietern aber auch gegenüber Banken, Kreditkartenanbietern und Bezahldienstleistern wie Paypal bestehen.
Grundlage für die Ansprüche ist, dass Glücksspiele im Internet nach dem Glücksspielstaatsvertrag verboten sind. Von diesem Verbot gibt es nur vereinzelte Ausnahmen, z.B. für staatliche Lotterien oder Sportwetten. Trotz dieses Verbots gibt es Online-Casinos und Glücksspiele werden weiterhin online öffentlich angeboten. Den Nutzern wird dabei häufig durch Aussagen oder Gütesiegel vorgegaukelt, dass die Betreiber über die notwendige Lizenz verfügen, die tatsächlich aber nicht vorhanden ist. „Das bedeutet, dass die Spieler, die beim Glücksspiel im Internet Geld verloren haben, ihre Einzahlungen zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Cocron.
Illegales Glücksspiel nimmt aber auch Banken, Kreditkartenanbieter und Bezahldienste in die Pflicht. Einsätze werden beim Online-Glücksspiel häufig über Kreditkarten oder Bezahldienste getätigt. Durch das Verbot des Glücksspiels hätten die Zahlungen gar nicht geleistet werden dürfen. So muss eine Bank beispielsweise eine Kreditkartenzahlung verweigern, wenn für sie ersichtlich ist, dass die Zahlung der Teilnahmen an einem verbotenen Online-Glücksspiel dient. Ersichtlich ist dies für die Bank durch den sog. Merchant Memory Code (MCC), der die Branche kennzeichnet, die die Zahlung verlangt. Verletzen Banken oder Bezahldienste ihre Kontrollpflichten, können Ansprüche geltend gemacht werden. Entsprechende Urteile der Amtsgerichte München und Leverkusen liegen vor.
Ansprüche können also sowohl gegen die Veranstalter von Online-Glücksspielen als auch ggf. gegen die Banken geltend gemacht werden. Die Durchsetzung der Forderungen gegenüber einem Online-Casino kann sich jedoch schwierig gestalten und erfordert entsprechendes rechtliches Know-how. Die Rechtslage gestaltet sich zudem oft unübersichtlich. Viele Anbieter von Online-Glücksspielen werben damit, dass sie über eine gültige Lizenz verfügen. Diese Erlaubnis liegt tatsächlich auch häufig vor, allerdings wurde sie oft nicht in Deutschland, sondern in Malta oder Großbritannien erteilt. Die Anbieter operieren auch in der Regel aus dem Ausland, auch wenn die Webseiten in deutscher Sprache sind. Es bleibt festzuhalten: In Deutschland gibt es derzeit keine legale Möglichkeit, im Internet-Casino um Echtgeld zu spielen. Die einzigen Lizenzen hatte das Land Schleswig-Holstein erteilt, diese sind inzwischen aber wieder erloschen. Da das Online-Glücksspiel in Deutschland illegal ist, können die Spieler ihrer Einsätze von den Veranstaltern zurückgefordert werden.
Ebenso können Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste in die Haftung genommen werden. Zur Durchsetzung der Ansprüche sollte rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden.
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Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de