Richtigstellung zur Pressemitteilung vom 02.01.2011 von CLLB Rechtsanwälte
Unter dem Titel „IVG Euroselect Zwölf GmbH & Co KG – Neue Hiobsbotschaften zu Weihnachten – CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten nicht untätig bleiben“ veröffentlichten CLLB Rechtsanwälte am 02.01.2011 eine Pressemitteilung.
In diese Pressemitteilung sind fehlerhafte Aussagen gelangt, die nicht den Tatsachen entsprechen und die hiermit korrigiert werden sollen.
In der Pressemitteilung heißt es, der wichtige Mieter ING habe den Mietvertrag bereits gekündigt.
Tatsächlich ist das nicht der Fall. Richtig ist, dass ING im Jahre 2016 den Mietvertrag nicht verlängern will und sich lediglich darum bemüht, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. IVG hat hierzu mitgeteilt, dass dies nach englischem Recht dann möglich sei, wenn entweder eine Kompensationszahlung geleistet wird, die den Nachteil des Vermieters ausgleicht, oder wenn ein angemessener Nachmieter gefunden wird.
CLLB Rechtsanwälte stellen fest, dass es aufgrund dieses noch nicht vollständig geklärten Sachverhalts der Geschäftsführung des Fonds unmöglich ist, die zukünftigen Auswirkungen der Nichtverlängerung des Mietverhältnisses durch den Mieter ING bereits heute mitzuteilen.
In der Pressemitteilung heißt es weiter, bei dem IVG Euroselect 12 bestehe die gleiche Loan-to-Value- Problematik wie bei dem IVG Euroselect 14. Hierzu ist zu bemerken, dass der IVG Euroselect 14 ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen hat, der IVG Euroselect 12 jedoch ein Darlehen in Britischen Pfund. Dies führt dazu, dass beim Euroselect 14 ein Währungsrisiko im Verhältnis GBP – CHF besteht, beim IVG Euroselect 12 besteht ein solches nicht. Es wird klargestellt, dass die LTV-Probleme der beiden Fonds nicht bzw. nur eingeschränkt vergleichbar sind, da die LTV-Probleme der beiden Fonds auf teilweise unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind.
CLLB Rechtsanwälte sind stets um eine seriöse, zutreffende Berichterstattung besorgt und bedauern die unzutreffenden Angaben in der Pressemitteilung vom 02.01.2011.
Artikel
05.01.2012