~~Es klang zu verlockend: in den geliebten Fußball zu investieren und gute Renditen zu erwirtschaften. Jetzt ist Abpfiff, viel Geld ist verloren.
Berlin, 09.11.2016 – Es klang verlockend: Renditen von bis zu knapp 8 % sollten die Anleger mit Fonds, Nachrangdarlehen, Genussrechten und einer Anleihe an der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH verdienen können. Über spektakuläre Transfersummen bei Vereinswechseln von Topspielern berichten die Medien regelmäßig: der Fußball ist ein Millionengeschäft. Auch beim Handel mit Erstligaspielern, die nicht zur Weltspitze zählen, kann man gutes Geld verdienen. Dies hat zahlreiche oft fußballbegeisterte Anleger gelockt, aber der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH ist dies nicht gelungen, über deren Vermögen das Amtsgericht Schwerin ein Insolvenzverfahren (580 IN 377/16) eröffnet hat.
Unter den Anlegern herrscht Katerstimmung, sie müssen nun mit hohen Verlusten ihrer Anlagegelder rechnen. Für sie stellt sich die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, ihr Geld zu retten.
Zunächst dürfte die Mehrheit von ihnen ihre Forderungen bereits beim Insolvenzverwalter angemeldet haben, der versuchen wird, das Beste für die Gläubiger herauszuholen. Erfahrungsgemäß kann bei den meisten Insolvenzverfahren jedoch allenfalls mit einer geringen Quote gerechnet werden, so dass die Anleger auf hohen Verlusten sitzen bleiben dürften. Dies dürfte insbesondere für Anleger gelten, die in ein Nachrangdarlehen oder in Genussrechte investiert haben, da diese bei der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren mutmaßlich als letzte berücksichtigt werden, so dass diese Anleger dringend befürchten müssen, leer auszugehen.
Ein weiterer interessanter Ansatzpunkt kann sich aus einer Überprüfung der Anlageberatung ergeben, aufgrund derer die Kapitalanlage erworben wurde. Anlageberater müssen ihre Anleger vor Erwerb einer Kapitalanlage rechtzeitig, vollständig und verständlich über die mit einer Anlage verbundenen Risiken aufklären, da Anleger nur in Kenntnis dieser Risiken eine wohl abgewogene Anlageentscheidung treffen können. Auch dürfen die Berater vorhandene Risiken nicht über Gebühr verharmlosen. Sollten Risiken verschwiegen oder verharmlost worden sein, so kommen Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. die hinter ihnen stehenden Anlageberatungsgesellschaften in Betracht, Derartige Ansprüche sind auf eine Rückabwicklung des Erwerbs der Kapitalanlage gerichtet: Der Anleger hat einen Anspruch gegen den Berater auf Ersatz des verlorenen Geldes und überträgt diesem im Gegenzug die weitgehend wertlos gewordene Anlage.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin, Hamburg und Zürich empfiehlt betroffenen Anlegern anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de