Anleger der Hannover Leasing Flight Invest 47 GmbH & Co. KG sind verunsichert – Fonds stellt die geplanten Ausschüttungen ein.
Berlin, 06.11.2017 – Nach der Pleite von Air Berlin berichten nun auch Anleger des Flugzeugleasingsfonds „Flight Invest 47“ von weiteren Auswirkungen im Flugzeugsektor. Nach den Angaben eines betroffenen Anlegers werden die an die Anleger geplanten jährlichen Ausschüttungen von 7,5 % voraussichtlich eingestellt. Investiert wurde hier in die Flugzeuge Airbus A321-200, welche für eine Grundmietzeit von 10 Jahren an Air Berlin vermietet wurden.
Es stellt sich für viele Anleger die Frage nach ihren Handlungsoptionen. Sollte vor Abschluss der Anlage nicht über die mit ihr einhergehenden Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen Schadensansprüche gegen Berater und weitere zur richtigen Aufklärung Verpflichtete in Betracht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen CLLB Rechtsanwälte betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch eine auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Rechtsanwältin Manon Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erhält der Anleger sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten erstattet. Zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen. Im Gegenzug muss er die Fondsbeteiligung auf den Gegner übertragen. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.“
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.
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