München, Berlin 04. Mai 2016 – Am 01. Mai 2016 ist nunmehr das Insolvenzverfahren bei der Konzernmutter German Pellets GmbH eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde ernannt.
In einer ersten Rundmail an alle registrierten Gläubiger der German Pellets GmbH teilte die Insolvenzverwalterin mit, dass in Kürze eine erste Gläubigerversammlung geplant sei, auf der die Anleihegläubiger die Möglichkeit haben, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen.
Ein gemeinsamer Interessenvertreter aller Anleihegläubiger hat Vorteile für diese, da er die Interessen aller Gläubiger bündelt, was grundsätzlich die Position der Anleihegläubiger stärkt. Er setzt aber auch voraus, dass die Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren eine gemeinsame Position bzw. Strategie vertreten. Denn ist der gemeinsame Vertreter gewählt, trifft er Entscheidungen für alle Anleihegläubiger. Eine individuelle Interessenvertretung der Anleihegläubiger ist dann nicht mehr möglich.
Aufgrund der großen Bedeutung dieser Entscheidung rät CLLB Rechtsanwälte jedem Anleihegläubiger, an der in Kürze geplanten Gläubigerversammlung teilzunehmen oder sich zumindest von einem Vertreter der rechtsberatenden Berufe vertreten zu lassen.
Erst nachdem die Anleihegläubiger entschieden haben, ob sie einen gemeinsamen Vertreter wollen oder nicht, können Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Alle Anmeldungen vor der Gläubigerversammlung werden von der Insolvenzverwalterin bestritten.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte. Unabhängig vom Insolvenzverfahren helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen direkt gegen Herrn Peter Leibold.