Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
11.03.2016

German Pellets: Geschäftsführer L. im Fokus der Anwälte

German Pellets: Geschäftsführer P. Leibold wird von Anwälten aus Prospekthaftung in Anspruch genommen


München, Berlin 11. März 2016 – Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin hat heute den alleinigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der German Pellets GmbH, Herrn Peter Leibold, außergerichtlich in einem ersten Fall aus Prospekthaftung in Anspruch genommen und diesen zum vollständigen Schadenersatz an den betroffenen Mandanten aufgefordert. Weitere Aufforderungsschreiben zu Gunsten betroffener Anleger werden in der nächsten Woche folgen. Erste Klagen sind in Vorbereitung.

Vor einem Monat, am 10. Februar 2016, hat der größte deutsche Pellets-Hersteller, die German Pellets GmbH, Insolvenz beantragen müssen. German Pellets finanzierte sich hauptsächlich über Unternehmensanleihen, die an private Anleger ausgegeben wurden.

Allein in Deutschland, Österreich und Luxemburg wurden Unternehmensanleihen im Nennwert von rund 226 Mio. € ausgegeben. Diese Unternehmensanleihen sind nunmehr wertlos und tausende Privatanleger müssen mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Anlagen rechnen.

Vor diesem Hintergrund prüfen derzeit namhafte Kanzleien für Kapitalanlagerecht die zu den Unternehmensanleihen herausgegebenen Prospekte. Die von German Pellets herausgegebenen Unternehmensanleihen sind Wertpapiere im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG). Das WpPG bestimmt, dass Wertpapierprospekte, die der Emission von – an der Börse handelbaren – Wertpapieren zugrunde liegen, vollständig und richtig sein müssen.

Nach intensiver Prüfung der Prospekte ist die CLLB Rechtsanwälte zu dem Ergebnis gekommen, dass wesentliche Risiken der Unternehmensanleihen entweder gar nicht oder falsch in den Prospekten dargestellt wurden. Auch stimmen Angaben im Prospekt nicht mit Angaben in den Konzernberichten überein.

Aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte sind die Aussichten für die Anleger gut, ihre Ansprüche gegen den Prospektverantwortlichen Herrn Peter Leibold auf Rückabwicklung des Erwerbs –  also die Zahlung des Erwerbspreises gegen Übertragung der Anleihen und Genussrechte – durchzusetzen.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.