München, 19.11.2019. Opel muss einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für verschiedene Dieselmodelle sofort umsetzen und eine Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung entfernen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 6. November 2019 entschieden (Az.: 5 MB 3/19).
„Nach VW und Mercedes ist damit auch Opel endgültig im Abgasskandal angekommen. Auch in zweiter Instanz wurde die Beschwerde gegen den Rückruf nun vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Da der Beschluss des Gerichts nicht anfechtbar ist, muss bei den betroffenen Fahrzeugen nun umgehend ein Software-Update aufgespielt werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.
Betroffen von dem Rückruf sind der Opel Zafira 1,6 und 2,0 CDTi, der Cascada 2,0 CDTi und der Insignia 2,0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016. Für diese Fahrzeuge hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits im Oktober 2018 einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Bei Überprüfungen der Modelle hatte das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt. Dabei handelt es sich um ein sog. Thermofenster, das nach Angaben der Behörde schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad dafür sorge, dass die Abgasreinigung gedrosselt werde und dadurch mehr Stickoxide ausgestoßen werden als gesetzlich zulässig. Opel müsse die Fahrzeuge daher nachrüsten, eine freiwillige Rückrufaktion des Autobauers sei nicht ausreichend, so das KBA.
Opel hält die beanstandete Funktion jedoch für zulässig und versuchte sich gegen den Rückruf zu wehren. Mit einem entsprechenden Eilantrag war Opel schon in erster Instanz gescheitert und nun auch endgültig vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Das OVG bestätigte, dass der vom KBA angeordnete Rückruf sofort umzusetzen sei, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtung umzurüsten.
Das Gericht ließ dabei offen, ob es sich bei der beanstandeten Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt oder ob sie aus Motorschutzgründen notwendig sei, so wie es Opel behauptet. Das öffentliche Interesse am Schutz der Gesundheit und Umwelt sei aber höher zu bewerten als ein möglicher Reputationsschaden für Opel.
„Das Kraftfahrt-Bundesamt geht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei den betroffenen Modellen aus. Damit dürfte der Weg für Schadensersatzklagen gegen Opel frei sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Der BGH hat bereits bestätigt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen. „Ein Software-Update ist in der Regel nicht geeignet, diesen Mangel zu beseitigen, da dann mit anderen Mängeln zu rechnen ist. Zudem ist den Kunden der Schaden schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da sie ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten sicher nicht gekauft hätten. Betroffene Opel-Kunden haben daher – ähnlich wie im VW-Dieselskandal – gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/opel-abgasskandal/
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz@cllb.de Web: www.cllb.de