Rechtsanwalt Steffen Liebl

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
17.01.2025

Fehlerhafte Kupferspirale – Hersteller Eurogine zu 7.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt

CLLB Rechtsanwälte setzt Schmerzensgeld am LG Wuppertal durch

 

Berlin / München, 16.01.2025. Viele Frauen vertrauen bei der Verhütung auf eine Kupferspirale. Der spanische Hersteller Eurogine geriet allerdings in die Schlagzeilen, weil die Seitenarme der Spirale abbrechen konnten. Für die betroffenen Frauen bedeutet dies körperliche Schmerzen und psychische Belastungen. CLLB Rechtsanwälte hat für eine weitere Mandantin Schmerzengeld erstritten. Das Landgericht Wuppertal entschied mit Urteil vom 9. Januar 2025, dass Eurogine der Frau Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zahlen muss.

 

Bei Kupferspiralen des Herstellers Eurogine konnten aufgrund von Materialfehlern die Seitenarme abbrechen. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte deshalb im Dezember 2019 eine Warnmeldung, später folgte ein Rückruf für bestimmte Chargen.

 

Für viele Frauen kam das allerdings zu spät. Sie hatten sich bereits eine fehlerhafte Kupferspirale einsetzen lassen. So auch die Mandantin von CLLB Rechtsanwälte. Bei ihr brach ein Arm der Spirale ab und sollte operativ entfernt werden. Die OP blieb allerdings ohne Erfolg, da der Arm nicht gefunden werden konnte. „Unsere Mandantin litt in der Folge unter einem postoperativen unklaren Fremdkörperverbleib. Wir haben daher auf Schmerzensgeld geklagt“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte.

 

Eurogine versuchte zwar sich aus der Verantwortung zu stehlen und argumentierte, dass der Arm nicht wegen eines Materialfehlers, sondern aufgrund intrauteriner Kräfte gebrochen sei. Zudem sei der operative Eingriff nicht notwendig gewesen, da der gebrochene Seitenarm unbedenklich im Uterus verbleiben könne und die Entfernung nicht zwingend erforderlich sei.

 

Dieser Argumentation erteilte das LG Wuppertal jedoch eine klare Absage. „Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass die Spirale fehlerhaft war und erwartet werden dürfe, dass die Seitenarme nicht brechen“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve. Ein Sachverständigengutachten müsse nicht eingeholt werden, machte das Gericht weiter deutlich.

 

Dem Anspruch auf Schmerzensgeld stehe auch nicht entgegen, dass die Operation ggf. nicht erforderlich war. Denn die Klägerin habe sich auf den Rat ihres Arztes verlassen dürfen, stellte das LG Wuppertal weiter klar.

 

CLLB Rechtanwälte hat schon mehrfach Schmerzensgeld gegen Eurogine erstritten. Das Urteil des LG Wuppertal fügt sich in eine Reihe positiver Entscheidungen von verschiedenen Gerichten ein. Betroffene Frauen haben daher gute Aussichten auf Schmerzensgeld. Allerdings sollten sie die Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht auf die lange Bank schieben, da schon in diesem Jahr die Verjährung drohen könnte.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/kupferspiralen-eurogine-klage/

 

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