CLLB Rechtsanwälte erstreiten eine Schadensersatzzahlung gegenüber
der Sparkasse Bochum.
München, 16.03.2011: Anleger der diversen Falk-Fonds (u.a. Falk-Fonds 58, 60,64, 66, 71, 72, 74, 76, 78 sowie Falk Zinsfonds), denen der Abschluss der Falk-Fonds Beteiligung im Rahmen eines Beratungsgesprächs vermittelt wurde, haben nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte gegen die jeweiligen Vermittler, bzw. die dahinter stehende Beratungsgesellschaft, bzw. gegen die beratene Bank noch eine Chance ihren Schaden ganz oder zumindest teilweise ersetzt zu bekommen. Sie müssen allerdings in den allermeisten Fällen bis spätestens Ende 2011 verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, sonst sind Schadensersatzansprüche nicht mehr durchsetzbar.
Im vorliegenden Fall hat der von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anleger auf Empfehlung der Sparkasse Bochum eine Beteiligung am Falk-Fonds 66 über den Nominalwert von DM 100.000,00 gezeichnet. Der Anleger hat die Sparkasse Bochum nach Scheitern einer außergerichtlichen Lösung auf Zahlung von Schadensersatz verklagt. Der Sparkasse Bochum wurde vorgeworfen, nicht ordnungsgemäß über die verschiedenen Ausfallrisiken bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt zu haben. Ferner wurde der Sparkasse Bochum vorgeworfen, nicht über das erhebliche eigene wirtschaftliche Interesse an der Vermittlung von Falk-Fonds Beteiligungen aufgeklärt zu haben. Auf Anregung des Landgerichts Bochum wurde schließlich ein Vergleich dahingehend geschlossen, dass die Sparkasse Bochum dem Anleger einen Betrag von € 30.000,00 bezahlt und dabei die Beteiligung am Falk-Fonds 66 beim Anleger verbleibt. Ferner verbleiben beim Anleger die von ihm erzielten Steuervorteile.
Dieses Verfahren sowie zahlreiche weitere von CLLB Rechtsanwälten betreute Verfahren zeigen, dass es für den geschädigten Falk-Fonds-Anleger sinnvoll sein kann, seine Rechte auf Schadensersatz prüfen zu lassen.
Allerdings ist zu beachten, dass mit Ablauf des Jahres 2011 bei Falk-Fonds Beteiligungen, die vor dem 01.01.2002 erworben wurden, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren werden. Somit ist allen Falk-Fonds-Anlegern, die nicht bereits ihre Schadensersatzansprüche bei auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwaltskanzleien geprüft haben, bzw. etwaig schon ihre Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben, dringend anzuraten, noch im laufe des Jahres 2011 ihre Ansprüche prüfen zu lassen und bei Bestehen von Erfolgsaussichten auch verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.
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18.03.2011