Berlin / München, 26.03.2025. Der Hersteller von Kupferspiralen Eurogine, muss einer von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandantin 10.000 Euro Schmerzengeld zahlen. Das hat das Landgericht Dessau mit Urteil vom 17.03.2025 entschieden. Grund für den Schmerzensgeldanspruch der Klägerin ist, dass ein Seitenarm der Spirale abgebrochen war. CLLB-Rechtsanwälte haben schon etliche Urteile gegen Eurogine erstritten.
Bei Kupferspiralen des Herstellers Eurogine konnten aufgrund von Materialfehlern die Seitenarme abbrechen. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte deshalb im Dezember 2019 eine Warnmeldung, später folgte ein Rückruf für bestimmte Chargen.
Für viele Frauen kam das jedoch leider zu spät, weil sie sich bereits eine fehlerhafte Spirale hatten einlegen lassen.
So auch die Mandantin von CLLB-Rechtsanwälte. Bei ihr brach ein Arm der Spirale ab, die Klägerin wurde ungewollt schwanger. Obwohl sie das Kind gern bekommen hätte, musste sie sich aufgrund einer Vorerkrankung nach einem qualvollen Gewissenskonflikt schweren Herzens für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden.
Zwar konnte die Klägerin nicht zweifelsfrei nachweisen, dass Ihre Spirale von der Warnmeldung betroffen ist. Hierauf komme es aber nicht an, so die zutreffende Entscheidung des Gerichts. Das Landgericht folgt damit unserer Auffassung, dass für den Nachweis des Produktfehlers keine sog. Lotnummer notwendig ist, so RA Ruigrok van de Werve, der das Urteil erstritt.
Die Beklagte haftet verschuldensunabhängig für die auf den Produktfehler zurückzuführenden Folgen, so das Gericht weiter. Für die kausal durch den Bruch entstandenen Gesundheitsschäden steht der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt € 10.000,00 zu.
Die Entscheidung für oder gegen ein Kind vor dem Hintergrund, dass das Verhütungsmittel gerade zur Vermeidung einer Schwangerschaft angewendet wird, ist schwerwiegend. Auch nach der Entscheidungsfindung wird noch immer von einer psychischen Beeinträchtigung auszugehen sein.
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, belegt es exemplarisch, dass Eurogine für die fehlerhaften Spiralen auch in einer fünfstelligen Größenordnung haftbar gemacht werden kann, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte.
Bereits das OLG Köln bestätigte die Haftung in Höhe von EUR 7.500,00, auch ohne Schwangerschaft. Denn eine Operation unter Vollnarkose an einem derart sensiblen Bereich, muss entsprechend gewichtet werden.
Betroffenen Frauen wird es zwar regelmäßig nicht um die Höhe des Geldes gehen, sondern um Genugtuung. Das erlittene Leid muss sich jedoch auch in der Höhe des Schmerzensgeldes adäquat widerspiegeln.
Die Kanzlei CLLB empfiehlt betroffenen Frauen daher, Ihre Ansprüche schnellstmöglich durch eine entsprechend versierte Kanzlei prüfen zu lassen. Viele Ansprüche dürften Ende des Jahres erneut verjähren.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/kupferspiralen-eurogine-klage/
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