CLLB Rechtsanwälte: Landgericht Lübeck verurteilt Berater zu Schadensersatz in Höhe von € 8.810,42! Berater zahlt!
München, den 26.07.2017 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat nunmehr auch das Landgericht Lübeck in einem Klageverfahren einen Anlageberater, welche der von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin eine Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG empfohlen hatte, zur Zahlung von € 8.810,42 an Schadensersatz verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig, der Anlageberater hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet und die ausgeurteilte Hauptforderung in Höhe von € 8.810,42 bereits bezahlt.
Bereits im Januar 2017 hatte CLLB Rechtsanwälte darüber berichtet., dass ein anderes Landgericht einem Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von über € 42.000,00 wegen fehlerhafter Beratung betreffend eine Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zugesprochen hatte (nicht rechtskräftig).
Die gerichtlichen Entscheidungen zeigen einmal mehr, dass Anleger, die anlässlich der Zeichnung einer Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG fehlerhaft beraten wurden, sich nicht darauf verlassen sollten, über die Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren ihren Schaden kompensieren zu können.
CLLB Rechtsanwälte haben bereits für eine Vielzahl weiterer Anleger Klage gegen Anlagevermittler / Anlegeberater auf Schadensersatz erhoben, weil sie nach deren Darstellung nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden. CLLB Rechtsanwälte bereiten weitere Klagen vor.
„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren Schaden hinreichend kompensieren können. Dies umso mehr, als der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Scheffler die Forderungen der Anleger, soweit diese auf Rückzahlung ihrer Einlage gerichtet wurden, bestritten hat“, so Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.