München, den 06.10.2016 – Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG soll im November 2016 das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet werden.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Anleger aufgefordert, ihre Forderungen gegen die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anzumelden. Dieser Aufforderung sollten Anleger fristgerecht nachkommen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
CLLB Rechtsanwälte unterstützen Anleger gerne bei der Forderungsanmeldung. Ferner vertreten wir Anleger im laufenden Insolvenzverfahren. Gerne kümmern sich CLLB Rechtsanwälte auch um die Einholung einer Kostendeckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung für die Forderungsanmeldung.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät dringend jedem Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere auch Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger und haben bereits mehrere Klagen bei Gericht eingereicht. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.