Bundesverkehrsminister Scheuer kündigt amtlichen Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen an – 774.000 Fahrzeuge in Europa betroffen
München / Berlin, 11. Juni 2018 – Jetzt hat auch Mercedes einen handfesten Dieselskandal. Daimler muss 238.000 Diesel-Fahrzeuge alleine in Deutschland wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung zurückrufen. Das kündigte Bundesverkehrsminister Scheuer nach einem Treffen mit Daimler-Chef Zetsche am 11. Juni an. Ein amtlicher Rückruf werde unverzüglich angeordnet. Daimler habe Kooperation und die schnelle Beseitigung der Vorrichtung erklärt. In Europa sind insgesamt 774.000 Fahrzeuge betroffen.
Am 23. Mai 2018 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt bereits den Rückruf von insgesamt rund 5000 Mercedes Vito mit 1,6-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 verpflichtend angeordnet. Danach gab es schnell Spekulationen, dass es auch bei weiteren Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen geben könnte. Diese Spekulationen haben sich nun offenbar bestätigt. Neben dem Vito sind nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ nun auch ein Modell der C-Klasse und ein Modell des Geländewagens GLC betroffen.
Daimler hat beim Vito bestritten, dass es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt. Die Funktionen seien vielmehr notwendig, um eine robuste Abgasreinigung sicherzustellen. Zur Not müssten Gerichte den Sachverhalt klären.
Nun hat der Dieselskandal bei Mercedes ein weitaus größeres Ausmaß angenommen. Das führt sowohl bei Beschäftigten als auch bei Verbrauchern zu Sorgen. „Das Image des Diesels ist ohnehin schon mehr als angeschlagen. Daimler hat nun noch mehr Vertrauen verspielt. Auf die betroffenen Mercedes-Kunden kommt nun ein Software-Update mit ungewissen Folgen für den Motor zu und wohl auch der Wertverlust ihrer Fahrzeuge“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München.
Allerdings sind die betroffenen Verbraucher auch nicht wehrlos. „Schon der VW-Abgasskandal hat gezeigt, dass die geschädigten Kunden gute Chancen haben, ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/
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