Fahrzeugherstellerin wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt – Reduzierung der Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen (sog.“Thermofenster“) ist unzulässig
München, 31. Januar 2019. Das Landgericht Stuttgart ebnet Mercedes-Käufern den Weg für Schadensersatzansprüche im Abgasskandal. Es stufte die von Mercedes bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren des Typs OM 651 (Euro 5) und OM 626 (Euro 6) verwendeten thermischen Fenster als unzulässige Abschalteinrichtungen ein. Die Fahrzeugherstellerin wurde folglich in mehreren Fällen zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe zwischen 25.000 und 40.000 Euro gegen Rücknahme der betroffenen Fahrzeuge verurteilt.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sind im Abgasskandal aber dennoch wegweisend. Denn bislang hat die Daimler AG die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen immer von sich gewiesen. Die Thermofenster bei der Abgasreinigung seien legal und notwendig, um den Motor zu schützen, so der Autobauer sinngemäß. Deshalb werde durch die thermischen Fenster die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen zurückgefahren. Dies hat aber zur Folge, dass die betroffenen Fahrzeuge mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen. Das LG Stuttgart ist der Argumentation der Autobauers allerdings nicht gefolgt und hat die Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft und die Fahrzeugherstellerin daher zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Die Urteile des Stuttgarter Landgerichts sind sehr gut begründet und nachvollziehbar, zumal die Daimler AG im Dieselskandal kein unbeschriebenes Blatt ist. Schon im vergangenen Jahr hat das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf von ca. 240.000 Mercedes-Dieselfahrzeugen in Deutschland und knapp 700.000 Fahrzeugen in Europa wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Auch hier steht Daimler auf dem Standpunkt, dass die Abschalteinrichtungen zulässig sind.
„Es zeigt sich, dass Daimler mit seiner Argumentation vor dem Stuttgarter Landgericht nicht durchkommt. Für die betroffenen Mercedes-Kunden bedeutet dies, dass sie gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchsetzen zu können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.
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