Nachdem Anleger der EN-Storage GmbH bis zum 19.07.17 Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden konnten, stellt sich die Frage nach weiteren Handlungsoptionen.
Berlin, 31.07.2017 – Die EN-Storage AG hat 3 Anleihen emittiert, zudem konnten Anleger Direktinvestments tätigen. Gegen die Verantwortlichen hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen.
Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Jetzt heißt es handeln. Anleger der EN-Storage GmbH sollten schnellst möglich einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt konsultieren und mit der Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und Prospektverantwortliche betrauen.“
Anlageberater haben ihren Kunden gegenüber diverse Pflichten zu erfüllen. U.A. müssen sie künftige Anleger rechtzeitig vor Zeichnung über die Risiken aufklären, die mit der von ihnen empfohlenen Anlage einhergehen.
Neben den Anlageberatern haften jedoch auch Prospektverantwortliche, sollte sich herausstellen, dass der der Anlageentscheidung zu Grunde liegende Prospekt fehlerhafte Angaben enthält.
Der Schadensersatz ist darauf gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie sich an der Investition nicht beteiligt. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und muss im Gegenzug die ihm verbleibenden Rechte auf die Haftenden übertragen.
Es ist daher betroffenen Anlegern dringend eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.
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