Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
19.06.2023

CLLB Rechtsanwälte erreicht einstweilige Verfügung gegen Pfando

Pfando darf Auto nicht weiterverkaufen – Entscheidung des LG Berlin

 

München, 19.06.2023. Pfando darf das Auto eines Kunden nicht verkaufen. Diesen Erfolg hat CLLB Rechtanwälte am Landgericht Berlin erzielt. Das Gericht gab dabei mit Beschluss von 13. Juni 2023  einen Antrag auf einstweilige Verfügung statt. Pfando muss das Fahrzeug nun herausgeben und kann es nicht weiterverkaufen.

 

Bei Pfando konnten Kunden ihr Auto verkaufen und es anschließend wieder mieten (sale and rent back). Nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mietzeit konnte das Auto dann im Rahmen einer Versteigerung wieder zurückgekauft werden. Für die Kunden geht die Rechnung jedoch nur auf, wenn Pfando einen angemessenen Preis für das Fahrzeug zahlt. Nach Recherchen des WDR war das nicht immer der Fall und die Autos wechselten weit unter Wert ihren Besitzer. Kunden haben jedoch die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

 

So hat der BGH bereits mit Urteil vom 16. November 2022 entschieden, dass ein wucherähnliches Geschäft vorliegt, wenn zwischen dem Preis, den Pfando für das Auto zahlt, und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs ein krasses Missverhältnis besteht. „Hier wird häufig die Zwangslage der Kunden ausgenutzt. Ein solches Verhalten ist sittenwidrig. Folge ist, dass die Verträge sittenwidrig sind und rückabgewickelt werden können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. Hat Pfando das Auto bereits weiterverkauft und es lag ein sittenwidriger Vertrag vor, haben die Kunden Anspruch auf Schadenersatz.

 

Den Weiterverkauf eines Fahrzeugs durch Pfando hat CLLB Rechtsanwälte nun durch eine einstweilige Verfügung gestoppt. Das LG Berlin hat entschieden, dass Pfando das Fahrzeug zunächst an einen Gerichtsvollzieher herausgeben muss, bis der Sachverhalt endgültig geklärt ist. Rechtsanwalt Cocron: „Die Anordnung des Landgerichts Berlin ist ein erster Teilerfolg für unseren Mandanten. Sein Auto kommt nicht unter den Hammer. Darüber hinaus kann sie auch als Hinweis darauf verstanden werden, dass ein sittenwidriger Vertrag bzw. wucherähnliches Rechtsgeschäft vorliegt, so dass unser Mandant Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags hat.“

 

Sittenwidrigkeit oder Wucher liegen in der Regel dann vor, wenn der tatsächliche Wert des Fahrzeugs doppelt so hoch war wie der Preis, den Pfando gezahlt hat. Betroffene Kunden können ihre Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Rückabwicklung des Vertrags prüfen lassen.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/pfando-autopfandhaus-schadensersatz/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de