Schadensersatzansprüche müssen weiter individuell durchgesetzt werden – Anmeldung im Klageregister
München / Berlin, 15.06.2018 - Ob sie nun der große Wurf ist oder nicht – der Bundestag hat am 14. Juni 2018 mit den Stimmen der Koalition die Einführung der sog. Musterfeststellungsklage beschlossen. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten. Während Befürworter der Klage von einem Meilenstein für den Verbraucherschutz sprechen, bemängeln Kritiker, dass sie eine Mogelpackung sei.
„Fakt ist, dass die Musterfeststellungsklage nicht mit einer Sammelklage in den USA vergleichbar ist. Denn ihre Ansprüche müssen die Verbraucher immer noch individuell durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München.
Positiv ist zunächst festzuhalten, dass das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten soll und damit auch noch bevor die Ansprüche der durch den VW-Abgasskandal geschädigten Verbraucher Ende 2018 verjähren. Klageberechtigt sind nur bestimmte Verbraucherschutzverbände mit mindestens 350 Mitgliedern. Im ersten Schritt muss der klagende Verband die gleichgelagerten Fälle von zehn Verbrauchern sammeln und Klage einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich in einer Frist von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in einem Klageregister anmelden, damit die Musterfeststellungsklage überhaupt zugelassen wird. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte übernimmt gerne die notwendige Registrierung für ihre Mandanten.
Kommt es in einem Musterverfahren zu einem Urteil, bekommen die Verbraucher aber noch keinen Schadensersatz. Ihre Ansprüche müssen sie anschließend mit einer individuellen Klage geltend machen. Dadurch kann ein Verfahren insgesamt in die Länge gezogen werden. Dementsprechend wird die Musterfeststellungsklage auch als zu bürokratisch und zu langatmig kritisiert.
Dennoch wird das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten. Rechtsanwalt Leitz: „Wir wollen unsere Mandanten unterstützen – unabhängig davon, ob sie den Weg über ein Musterverfahren wählen oder von vornherein auf eine individuelle Klage setzen. Am Ende geht es darum, ihre Rechte im Dieselskandal durchzusetzen und inzwischen hat sich eine Vielzahl von Gerichten auf die Seite der Verbraucher gestellt.“
Grundsätzlich geht es bei der Musterfeststellungsklage natürlich nicht nur um den Dieselskandal, sondern um viele Massenschadensfälle, in denen der Schaden für den Einzelnen zu gering ist und er deshalb das Risiko einer Klage scheut.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz@cllb.de Web: www.cllb.de