München, 02.04.2012: Im März fanden seitens des Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) Gesellschafterversammlungen hinsichtlich 8 der aufgelegten Lebensversicherungsfonds BAC Life Trust statt. In diesen Gesellschafterversammlungen wurden die Anleger mit drohenden Insolvenzszenarien konfrontiert. Nach offiziellen Meldungen haben sich 8000 deutsche Anleger mit ca. $ 175 Mio. an den verschiedenen BAC Life Trust Fonds beteiligt. Den Anlegern wurden die BAC Life Trust Fonds Beteiligungen oftmals so vorgestellt, dass in den lukrativen US-Policen Markt investiert würde. Auf dem US-Zweitmarkt sollten günstig Lebensversicherungen gekauft werden, die garantierte Ablaufleistungen bieten würden. Oftmals wurde den Anlegern jedoch verschwiegen, dass tatsächlich in großem Umfang Risikolebensversicherungen gekauft und damit die Lebensversicherungen erst zur Auszahlung kommen würden, wenn die ursprünglich Versicherten versterben. Tatsächlich wird bei den BAC Life Trust Fonds damit vielfach auf den Tod von Menschen gewettet.
Bei der Konzeption der Lebensversicherungsfonds hatte man nach offiziellen Angaben eingeplant, dass die ursprünglich Versicherten weniger lang leben würden, als es nunmehr der Fall ist. Unter anderem aus diesem Grund sind die BAC Life Trust Fonds teilweise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger und hat vergangene Woche hinsichtlich des Lebensversicherungsfonds BAC Life Trust 6 Klage gegen die Sparda Bank International eingereicht. Auf Grundlage des vom Kläger zur Beratung dargestellten Sachverhalts bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. So wurde der Kläger nach seiner Darstellung nicht über die verschiedenen Risiken bei einer Beteiligung am BAC Life Trust 6 aufgeklärt und ferner nicht über die Provisionszahlungen an die Sparda International informiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Beratungsunternehmen zur vollständigen Risikoaufklärung verpflichtet. Banken bzw. die über Tochterfirmen ausgelagerten Beratungsunternehmen sind darüber hinaus verpflichtet, über ihr wirtschaftliches Eigeninteresse an der Vermittlung eines Fonds aufzuklären. Kommen sie ihren Pflichten nicht nach, machen sie sich ihren Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig.
Den Anlegern wird daher empfohlen, ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: +49-89-552 999 50, Fax.:+49-89-552 999 90, mail: kanzlei@cllb.de, web: http://www.cllb.de
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03.04.2012