Kraftfahrt-Bundesamt leitet Anhörungsverfahren gegen Daimler ein –
Verdacht einer neuen unzulässigen Abschalteinrichtung
München, 17.04.2019. Daimler rutscht tiefer in den Abgasskandal. Medienberichten zufolge hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Verdacht, dass beim Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde. Die Behörde hat deshalb ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet, berichtete zuerst die „Bild am Sonntag“ (BamS) am 14. April. Rund 60.000 Fahrzeuge des Typs GLK 220 CDI, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden, sollen betroffen sein.
Der Vorwurf ist doppelt brisant: Einerseits soll es sich um eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung handeln, die bisher noch nicht bekannt war. Dabei werde Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß nur eingehalten, wenn eine sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aktiv ist. Diese Funktion soll aber nur im Prüfmodus aktiviert sein, so dass im regulären Straßenverkehr mehr Stickoxide ausgestoßen werden als zulässig sind.
Zudem soll Daimler versucht haben, bei Software-Updates diese Funktion unbemerkt zu entfernen, wie die BamS weiter berichtet. Von Daimler heißt es, dass es unzutreffend sei, dass bei freiwilligen Service-Maßnahmen etwas verborgen werden sollte. Zudem werde vollumfänglich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt kooperiert.
Die Behörde ist der unzulässigen Abschalteinrichtung dem Bericht zufolge schon seit Herbst 2018 auf der Spur. Bei routinemäßigen Prüfungen sei die umstrittene Software-Funktion beim Motortyp OM 651 aufgefallen. Weitere Untersuchungen beim Mercedes GLK 220 CDI haben den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung offenbar erhärtet. Kann Daimler den Vorwurf nicht entkräften, droht dem Autobauer ein weiterer verpflichtender Rückruf durch das KBA.
Daimler gerät nicht zum ersten Mal im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in den Blickpunkt. Allein in Deutschland muss der Konzern rund 280.000 Diesel-Fahrzeuge wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Daimler bestreitet zwar unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, führt den Rückruf aber durch. „Von diesem Rückruf sind ausschließlich Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Nun könnte sich der Abgasskandal bei Mercedes auch auf Diesel-Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 erweitern und noch einmal ein deutlich größeres Ausmaß erreichen“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte. Zu beachten ist, dass das Landgericht Stuttgart Mercedes erst Anfang des Jahres zu Schadensersatz verurteilt hat. Das Gericht stufte die von Mercedes verwendeten thermischen Fenster bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung ein – eine Funktion, die auch bei zahlreichen Mercedes-Modellen mit der Schadstoffklasse Euro 5 verwendet wird.
Rechtsanwalt Braun: „Ähnlich wie im VW-Abgasskandal können auch betroffene Mercedes-Kunden ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.“
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/
Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de