Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
08.11.2018

Abgasskandal - VW muss Eigentümerin eines Audi Q3 Schadensersatz zahlen

Landgericht Baden-Baden sieht VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung in der Haftung

 

München, 08.11.2018. Erfreuliches Urteil für alle vom Dieselskandal geschädigten Verbraucher: VW muss der Eigentümerin eines vom Abgasskandal betroffenen Audi Q3 2,0 TDI Quattro Schadensersatz zahlen. Das hat das Landgericht Baden-Baden mit Urteil vom 25. Oktober 2018 entschieden (Az.: 2 O 102/18).

 

„Das Landgericht Baden-Baden hat unserer Klage weitgehend stattgegeben. Unsere Mandantin erhält nun den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer zurück“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Das LG Baden-Baden kam zu der Überzeugung, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher zum Schadensersatz verpflichtet sei.

 

In dem zu Grunde liegenden Fall, hatte der verstorbene Ehemann der Klägerin einen Audi Q3 im Jahr 2012 neu gekauft. In dem Fahrzeug ist der von VW hergestellte Diesel-Motor EA 189 verbaut. Eine Manipulationssoftware in diesem Motor sorgt dafür, dass auf dem Prüfstand geringere Emissionen ausgestoßen werden als im regulären Straßenverkehr. Diese Motorsteuerungssoftware hatte das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und den Rückruf angeordnet. Als Erbin ihres verstorbenen Ehemannes verlangte die Klägerin Schadensersatz, da das Fahrzeug aufgrund der Abgasmanipulationen mangelhaft sei.

 

Das LG Baden-Baden sprach der Klägerin Schadensersatz zu. Es stellte fest, dass der Audi Q3 die Einstufung in die Schadstoffklasse Euro 5 nur durch die Abgasmanipulationen erreicht habe, da das Fahrzeug die Grenzwerte im regulären Betrieb überhaupt nicht einhalte. Daher hätte es die Typengenehmigung schon gar nicht erhalten und überhaupt nicht zugelassen werden dürfen. Dem Käufer sei die Typengenehmigung nur vorgetäuscht worden. Dadurch sei er sittenwidrig geschädigt worden. Zudem habe VW auch mit Vorsatz gehandelt und aus Gewinnstreben die bewusste Täuschung der Kunden in Kauf genommen.

 

Das LG Baden-Baden kam zu der Auffassung, dass der Ehemann der Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Grenzwerte der Schadstoffklasse Euro 5 nicht eingehalten werden. Es sei naheliegend, dass kein Kunde ein Fahrzeug kaufen würde, das die Voraussetzungen für die Zulassung im Straßenverkehr nicht erfüllt. Im Ergebnis führe dies dazu, dass VW das Fahrzeug zurücknehmen, den Kaufpreis zzgl. Zinsen erstatten muss und nur einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer einbehalten darf.

 

„Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen zum Schadensersatz verpflichtet ist. Allerdings müssen die Ansprüche jetzt geltend gemacht werden, da Forderungen gegen VW Ende 2018 verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Leitz.

 

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz@cllb.de  Web: www.cllb.de