CLLB Rechtsanwälte beraten geschädigte Anleger
Berlin, 12.07.2017 – Die traditionsreiche Küchenherstellerin ALNO AG aus Pfullendorf war nach mehreren Jahren, in denen das Unternehmen rote Zahlen geschrieben hat, nunmehr gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies dürfte den Anlegern Verluste bescheren, die in die ALNO Mittelstandsanleihe investiert haben.
„Es bleibt zunächst abzuwarten, inwieweit ein Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Gegebenenfalls sind die Forderungen aus der Anleihe dann zur Insolvenztabelle anzumelden.“ meint Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Bei der Kanzlei haben sich bereits Anleihegläubigern der ALNO AG gemeldet.. „Außerdem macht es gerade jetzt Sinn, Ansprüche gegen weitere und vor allem zahlungsfähige Anspruchsgegner zu prüfen. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall bin ich durchaus vorsichtig optimistisch, dass die Anleger im Ergebnis keinen vollständigen Zahlungsausfall erleiden müssen.“, sagt Bombosch.
Rechtsanwalt Bombosch rät betroffenen Anlegern deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.