Tod von Herrn Schumacher und Anlegeranschreiben verunsichern die Fondszeichnerzusätzlich
Der Tod des Geschäftsführers der München-Fonds Projekt GmbH führt neben einem Rundschreiben an die Anleger zu zusätzlichen Verunsicherungen bei den Anlegern der München - Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG III („München Fonds III“).
In den München Fonds III haben Anleger insgesamt ca. 25 Millionen Euro investiert. Der Gesellschaftsvertrag des München Fonds III sah ursprünglich eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2010 vor. Zahlreiche Anleger des München Fonds III warten jedoch nach wie vor auf die Rückzahlung ihrer Einlage durch den Fonds. Ferner wurden auch die „Vorabgewinne" nicht in jedem Fall pünktlich gezahlt.
Für zusätzliche Verunsicherung sorgt nun ein Rundschreiben einer Gesellschaft, die für den Zeitraum der Fondsplatzierung mit dem Vertriebsmanagement dieses Fonds beauftragt war. Im Rahmen dieses Schreibens wird auch eine Anwaltskanzlei empfohlen. Aus der Empfehlung geht jedoch nicht hervor, ob der empfohlene Anwalt mit Anlageberater bereits in einem Mandatsverhältnis steht. Sollte dies der Fall sein, kann der Anwalt die Ansprüche für den Anleger nicht mehr gegenüber dem Anlageberater geltend machen. Dies würde einen entscheidenden Nachteil für die Anleger darstellen.
Anleger sollten daher bei Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt unbedingt nachfragen, ob dieser mit dem Anlageberater in einem Vertrags- oder Mandatsverhältnis steht. Weiter sollte sich der Anleger vom Rechtsanwalt schriftlich bestätigen lassen, dass dieser auch die Ansprüche gegen den Berater prüfen und ggf. auch durchsetzen kann.
Generell gilt: Kann der Ihnen empfohlene Anwalt nicht gegen jeden erfolgversprechenden Gegner vorgehen oder will er gerade gegen denjenigen, der den Anwalt empfohlen hat, nicht vorgehen, ist Vorsicht geboten. Daher sollte gleich ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der gegen jeden denkbaren Gegner ohne irgendwelche Einschränkungen vorgehen kann und wird.
Neben diesem Anschreiben löste auch der Tod des Geschäftsführers der München-Fonds Projekt GmbH große Verunsicherung aus. Viele besorgte Anleger wandten sich daher an die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte – dies nicht zuletzt auch deshalb, da in der Mitteilung der Fondsgesellschaft darauf hingewiesen wird, dass der Tod des Geschäftsführers Auswirkungen auf die München-Fonds Projekt GmbH als geschäftsführende Komplementärin des München Fonds III hat und dass durch die neue Geschäftsführung erst noch „geklärt“ werden müsse, ob weitere Zahlungen an die Gesellschafter geleistet werden können oder dürfen.
„So tragisch der Tod des Geschäftsführers auch sein mag - die Situation für die ohnehin besorgten Anleger ist damit noch undurchsichtiger geworden“ so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Die Gesellschafterversammlungen für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 wurden bis zum heutigen Tage nicht durchgeführt. Eine Reihe von Anlegern befürchtet bereits, dass die gleichen Probleme, welche bereits beim München Fonds II auftraten, nun auch beim München Fonds III eine Rolle spielen könnten und somit auch der München Fonds III das prospektierte Ergebnis nicht erreichen wird. Diese Befürchtung wird durch die aktuelle Entwicklung noch verstärkt.
Die Geschäftsführung des ähnlich strukturierten München Fonds II musste im Rahmen der Gesellschafterversammlung des München Fonds II im Jahr 2010 einräumen, dass aufgrund von verschiedenen Faktoren die prospektierte Entwicklung einzelner Projekte, welche durch den München Fonds II realisiert wurden, nicht wie gewünscht verlief. Den Anlegern des München Fonds III droht nun ein ähnliches Schicksal.
Um die Rechte der Anleger zu wahren, kommen Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft und gegen die Anbieterin/Initiatorin des München Fonds III, die Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung, Gewerbe- und Wohnbau mbh & Co. Betriebs KG, in Betracht, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche München Fonds Anleger vertritt.
Darüber hinaus sollten die München Fonds III Anleger auch darauf drängen, dass möglichst bald eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen wird. Hierzu müssen nach dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafter oder Treugeber mit 10 % aller Stimmen die Durchführung der Gesellschaftsversammlung verlangen", so Rechtsanwalt Kainz weiter.
Unabhängig hiervon kann auch gegen die Anlageberater bzw. Beratungsgesellschaften, aufgrund deren Empfehlung die Beteiligung an dem München Fonds III gezeichnet wurde, vorgegangen werden. „Diese Möglichkeit steht den Anlegern dann offen, wenn Sie bei der Beratung im Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung am München Fonds III fehlerhaft beraten wurden", erläutert Rechtsanwalt Kainz. In diesen Fällen kommt die komplette Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.
Anleger, die in den München Fonds III investiert haben, sollten daher von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten prüfen lassen.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de; Web: www.cllb.de
Artikel
04.03.2011