Berlin, München 26.07.2023. Die Kanzlei CLLB informierte bereits über das Datenleck bei Facebook und die damit einhergehenden Risiken für betroffene Personen. Nach über zwei Jahren Facebook Datenskandal ist eine klare Rechtsprechungstendenz hin zu einer Haftung des Mutterkonzerns Meta zu erkennen.
So haben deutsche Gerichte in über 100 Fällen (soweit ersichtlich) zugunsten der betroffenen Nutzer Recht gesprochen und den Internetkonzern auf Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Erst kürzlich wurde Meta erneut von mehreren Gerichten zur Zahlung von Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO verurteilt. Neben den Landgerichten Lübeck, Stuttgart, Paderborn, Hagen, Halle, Hannover, Erfurt, Duisburg, Chemnitz, Trier, Lüneburg, München, Bonn, Frankfurt a.M, Karlsruhe, Berlin, Bayreuth, Stendal, Ingolstadt hat nunmehr auch das Landgericht Siegen mit Urteil vom 30. Juni 2023 und das Landgericht Ulm mit Urteil vom 13. Juli 2023 betroffenen Nutzern Schadensersatz zugesprochen.
Der Internetkonzern wurde auf Schadensersatz in Höhe von bis zu € 1.000,00 verurteilt. Daneben stellten die Gerichte fest, dass Facebook (Meta) für sämtliche Vermögensschäden, welche kausal auf das Datenleck zurückzuführen sind, zu haften hat.
Die Kanzlei CLLB, welche Opfer der organisierten Internetkriminalität vertritt und Bankkunden bei der Rückerstattung unautorisiert abgebuchter Geldbeträge behilflich ist, weiß um die Gefahren, welche mit derartigen Datenlecks einhergehen. Die Bedrohungslage ist gemäß den Analysen der Sicherheitsforscher (Bundeslagebericht Cybercrime) so hoch wie nie zuvor.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher von dem Datenleck betroffenen Personen, eine Klage auch aus Vorsichtsgründen anzustrengen, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass Facebook (Meta) für mögliche zukünftige kausale Folgen des Datenlecks haftet.
Angesichts der sich abzeichnenden Rechtsprechung ist nunmehr der richtige Zeitpunkt gekommen, den Klageweg zu beschreiten. CLLB Rechtsanwälte stehen betroffenen Personen daher für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.