Nachdem das Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH nunmehr von einem Restart der von ihm aufgelegten sechs POC Fonds berichtet, sind viele Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, verunsichert.
An CLLB Rechtsanwälte werden nunmehr vermehrt von betroffenen POC- Anlegern Fragen nach ihren Handlungsoptionen herangetragen. Als möglicherweise letzter Rettungsversuch und um das Vertrauen der Anleger wieder zu gewinnen, wurde nunmehr die Geschäftsführung diverser POC-Fonds ausgetauscht. Fakt ist, dass die Gesellschaft ohne weitere signifikante Nachschüsse der Anleger den Geschäftsbetrieb nicht in ertragreiche Bahnen wird lenken können. Statt die Sanierung als solche zu benennen, wird lieber von einem harmlos klingenden Restart gesprochen. An der dramatischen Lage der Fonds ändert dies jedoch nichts.
Erst mit Urteilen aus März und April 2017 bestätigte das Landgericht Berlin verschiedenen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern die Fehlerhaftigkeit des Prospekts der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG. Diese Urteile machen Mut. Auch das Kammergericht Berlin hatte zuvor in jeweils vorläufigen Hinweisen die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geteilt, dass hinsichtlich der Beteiligungen POC 1 GmbH & Co. KG bzw. POC Growth GmbH & Co. KG Prospektfehler vorliegen könnten.
Wurde ein Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut fordern. Gleiches gilt, wenn der zugrunde liegende Fondsprospekt fehlerhaft ist und daher nicht dazu geeignet war, den Anleger über die mit der Anlage einhergehenden, zahlreichen Risiken zu informieren. In diesem Fall kommt zudem ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Prospektverantwortlichen in Betracht.
Bestehen solche Ansprüche, so kann der Anleger den eingesetzten Betrag abzüglich etwaiger Ausschüttungen ersetzt verlangen und bietet im Gegenzug dem Beratungsinstitut bzw. den Prospektverantwortlichen die Fondsbeteiligung an.
Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwältin Linz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte sich von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen.
In zahlreichen derartigen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.