Teil 2 des Beitrages “Prozesse in der Anwaltskanzlei” diente der Darstellung der sogenannten “Kernprozesse”.
In unserem letzten Teil des Beitrages möchte ich auf die “Unterstützungsprozesse” eingehen.
Was versteht man darunter?
Unterstützungsprozesse haben keine direkte Wertschöpfung. Der Mandant wäre auch nicht bereit, für diese gesondert zu bezahlen. Sie dienen auch nicht der direkten Zufriedenheit des Mandanten, sind dennoch für den reibungslosen Ablauf einer Anwaltskanzlei absolut notwendig.
Streiten kann man darüber, ob sie durch die Anwaltskanzlei bzw. deren Personal selbst erledigt werden müssen, oder auf Dritte übertragen werden können.
Auch für diese Prozessart nachfolgend einige Beispiele:
- Finanzbuchhaltung
- Mandatsbuchhaltung
- Kostenberechnungen
- Aktenarchivierung
- Einkauf von Verbrauchs- u. Anlagegütern
- Verwaltung des Offices
Ihnen werden aus Ihrer Kanzlei bestimmt noch eine Vielzahl weiterer Prozesse einfallen. Wichtig ist, dass diese auf ihre Sinnhaftigkeit mit einem Blick auf die durch sie verursachten Kosten geprüft werden.
Vieles wird “seit Jahren immer schon so gemacht”, wurde nie auf Wertschöpfung überprüft oder gar in Frage gestellt. Gerade in dem Bereich der “Unterstützungsprozesse” liegt ein erhebliches Einsparpotential, was nur gehoben werden muss.
Hierzu gehört auch, dass einmal unkonventionell verschiedene Szenarien durchgespielt werden.
Ebenso wie die Sinnhaftigkeit überdacht werden sollte, gut bezahlte Fachkräfte für einfache Tätigkeiten zu nutzen, sollten die Tätigkeiten selbst überdacht werden.
Ich hoffe, ich konnte Sie für dieses Thema sensibilisieren.
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