Vor einiger Zeit las ich von zwei Anwälten, die sich trafen. Der eine Anwalts fragte: ” Wie geht es Dir”, der andere Anwalts antwortete: “Ich kann nicht genug klagen”.
Nein, von diesen Prozessen möchte ich hier nicht schreiben, vielmehr von den sogenannten “Business Prozessen”, also solchen, die auch in einer Anwaltskanzlei den Arbeitsablauf bestimmen sollten.
Wenn ich das Wort “sollten” an dieser Stelle verwende, dann aus dem Grund, dass nach wie vor eine Gestaltung der Arbeitsabläufe in unseren Kanzleien selten der Fall ist. Vieles ist aus jahrelanger Übung entstanden, nicht immer unbedingt hinderlich oder gar schlecht, aber dennoch sehr selten nachvollziehbar und zu kontrollieren.
Das Thema Prozesse in der Anwaltskanzlei ist nicht neu. Ich habe hierüber bereits geschrieben. Das Thema wird jedoch immer aktueller, wie ich diversen Gesprächen entnehmen konnte.
Grob können wir die Prozesse in einer Anwaltskanzlei – ebenso wie in jedem anderen Unternehmen – in drei Kategorien unterteilen:
- Managementprozesse
- Kernprozesse
- Unterstützungsprozesse
Lassen Sie mich den ersten Punkt aufgreifen.
Managementprozesse
Hierunter werden unter anderem
- Unternehmensstrategie
- Budgetierung, Finanzen insgesamt, Controlling
- Personalverwaltung
- Compliance
- Datenschutz
- Umweltschutz
- Arbeitsschutz
verstanden. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, diese Auflistung ist keinesfalls vollständig. Vereinfacht ausgedrückt gehört zu den Managementprozesses alle die Prozesse, die Ihre persönliche Entscheidung voraussetzen und zusätzlichen Weisungscharakter haben.
So gehört auch die Annahme eines Mandats im weitesten Sinne in einer Anwaltskanzlei zu einem Managementprozess, da es Ihre persönliche Entscheidung ist (und nicht die einer Ihrer Mitarbeiter), ob Sie ein Mandat übernehmen wollen oder nicht.
Sicherlich gehört die Mandatsannahme im technischen Ablauf zusätzlich zu den Kernprozessen.
Aber hierauf möchte ich in meinem nächsten Beitrag eingehen.