Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
19.08.2013

Prozesse in der Anwaltskanzlei (Kernprozesse)

In Teil 1 unseres “Ausflugs” in das Prozessmanagement in einer Anwaltskanzlei habe ich den Bereich “Managementprozesse” behandelt.

Sie konnten hierbei schon feststellen, dass es Überschneidungen in den einzelnen Prozessarten geben kann, wie z. B. bei der Mandatsannahme.
Man kann natürlich verschiedener Auffassung sein, ob die Entscheidung über die Annahme eines bestimmten Mandats im Rahmes eines “Managementprozesses” erfolgt oder eines “Kernprozesses”. Wichtig ist allein, dass hierfür ein Prozess beschrieben ist.

Lassen Sie mich nachfolgend auf die typischen Kernprozesse einer Anwaltskanzlei eingehen, wobei ich erst einmal definieren möchte, was einen Kernprozess ausmacht.
Kernprozesse hängen immer mit dem eigentlichen Unternehmenszweck zusammen und sind Garant für den wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei. Es handelt sich also um sogenannte “Wertschöpfungsprozesse”.
Feststellbar sind diese an der Tatsache, dass am Anfang und am Ende des Prozesses immer der Mandant steht und der Prozess – so er denn vernünftig aufgesetzt ist – zur Zufriedenheit des Mandanten beiträgt.

Nachfolgend einige Beispiele für Kernprozesse, die Auflistung ist und kann nicht abschließend sein:

  • Telefonvermittlung 
  • Empfang und Betreuung
  • Postein- u. Postausgang
  • Dokumentenerstellung
  • Termine und Fristen
  • anwaltliche Mandatsbearbeitung
  • Mandatsannahme incl. Kollisionsprüfung (wirtschaftlich wie auch rechtliche Kollisionsprüfung)

Auch in dem Punkt “anwaltliche Mandatsbearbeitung” haben wir wiederum eine Überschneidung. Viele vertreten die Auffassung, die Erstellung einer Kostenrechnung – so sie denn vom Anwalt erstellt wird – gehöre zu den Kernprozessen. Aber ist wie wirklich “wertschöpfend”?
Ich meine nein. Die Wertschöpfung hat im Rahmen der anwaltlichen Mandatsbearbeitung bereits stattgefunden. Die Kosten sind bereits entstanden. Die Berechnung selbst ist nicht wertschöpfend. Folglich gehört die Erstellung der Kostenrechnung zu der dritten Gruppe unserer Prozesse, also zu den “Unterstützungsprozessen”.

Warum diese Unterscheidung so wichtig ist, werden wir im nächsten Teil des Beitrages untersuchen.