Es kann als bekannt unterstellt werden, dass ein Großteil der Fixkosten durch Personalkosten entsteht.
Ob diese Personalkosten notwendig sind, oder ein erheblicher Anteil durch effizientere Abwicklung der Arbeitsprozesse vermieden werden könnte, ist nicht Gegenstand dieses Artikels und wird anderweitig behandelt werden.
An dieser Stelle soll erst einmal auf die Zusammensetzung der Personalkosten eingegangen und dann die Feststellung getroffen werden, welche Kosten durch einen Mitarbeiter entstehen können.
Entgelt für geleistete Arbeit
Als Entgelt für geleistete Arbeit ist das in einer Gehaltsperiode zu zahlende Entgelt ohne Vergütung arbeitsfreier Tage wie Urlaub, Feiertage oder Tage mit Lohnfortzahlung zu verstehen.
Gesetzlich begründete Zusatzkosten
Hierunter sind der Arbeitgeberanteil für Sozialversicherung, berechnet vom jährlichen Bruttoentgelt zuzüglich Sonderzahlungen zu verstehen. Hinzu treten bezahlte Feiertage und Entgelt für Krankheitstage.
Sonstige Zusatzkosten
Unter sonstige Zusatzkosten fallen Entgelt für Urlaubstage, sonstige Fehltage, Entgelt für Zeiten für Fort- u. Weiterbildung sowie Sonderzahlungen, wie Boni, Weihnachtsgeld oder sonstige Sonderzahlungen.
Wenn Sie Interesse an weiteren Ausführungen zu diesem Thema haben, laden Sich sich als Erstes diese Excel-Datei herunter.
Nun können wir kurz auf die einzelnen Punkte eingehen.
Vorab, Eingaben können Sie in den grau hinterlegten Feldern im linken Teil der Tabelle machen. Rechts sehen Sie kurze Erklärungen zu den einzelnen Eingabemöglichkeiten.
Die Tabelle enthält zur Zeit Eingaben für ein monatliches Bruttogehalt von 2.000,00 €.
Lassen Sie uns gleich zu dem Punkt “Berechnung” kommen, da die Eingabemöglichkeiten eigentlich selbsterklärend sind.
Entgelt für geleistete Arbeit
Unter Ziffer A wird der Stundenbruttoverdienst auf der Basis des Bruttogehaltes ermittelt. Dieses erfolgt dadurch, dass das Bruttogehalt durch die von Ihnen unter Ziffer 4 eingegebene Arbeitszeit, vermindert um
- Feiertage (Ziffer 5)
- vertraglicher Urlaubsanspruch (Ziffer 6)
- durchschnittliche Krankheitstage (Ziffer 7)
- sonstige Fehltage (Ziffer 8)
- Fort- u. Weiterbildung mit Lohnfortzahlung
dividiert wird. Dabei werden zur Vereinfachung monatlich 4 Wochen zu Grunde gelegt.
Bei den in der Tabelle enthaltenen Eingaben ergibt sich eine tatsächliche Jahresarbeitzeit von 207 Tagen = 1.656 Arbeitsstunden. Diese werden mit dem eben ermittelten Stundensatz multipliziert, so dass sich das Entgelt für geleistete Arbeit ergibt.
Bitte beachten Sie, dass in dieser Berechnung sogenannte Rüstzeiten, wie sie aus der Industrie bekannt sind, nicht berücksichtigt sind. Diese könnten z. B. aus dem Hochfahren des Computers oder sonstigen Tätigkeiten, die nicht mit der eigentlichen Arbeit im Zusammenhang stehen, entstehen.
Gesetzlich begründete Zusatzkosten
Dieses sind z. B.
- Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (in Ziffer 3 ermittelter Prozentsatz vom Bruttogehalt incl. evtl. Sonderzahlung)
- Bezahlte Feiertage (Ziffer 5 multipliziert mit dem Stundenbruttoverdienst)
- Entgelt für Krankheitstage (Ziffer 7 multipliziert mit dem Stundenbruttoverdienst
Sonstige Zusatzkosten
Zu den sonstigen Zusatzkosten zählen
- Entgelt für vertragliche Urlaubstage (Stunden aus Ziffer 6 multipliziert mit dem Stundenbruttoverdienst)
- Entgelt für sonstige Fehltage (Stunden aus Ziffer 8 multipliziert mit dem Stundenbruttoverdienst)
- Entgelt für Fort- u. Weiterbildung (Stunden aus Ziffer 9 multiplizirt mit dem Stundenbruttoverdienst)
- Sonderzahlungen (aus Ziffer 2)
Zum Ende der Tabelle werden dann diese Summen addiert.
Bei unserem Beispielfall entstehen 48,2% Nebenkosten bezogen auf Entgelt für geleistete Arbeit.
Ziffer 10 und 11 der Tabelle enthalten keine Eingaben. Es handelt sich hierbei um Personalbeschaffungskosten, wie z. B. Stellenanzeigen oder je nach Angestelltenstatus auch Kosten für Headhunter. Um diese in die Berechnung einfließen zu lassen, werden diese auf die durchschnittliche Beschäftigungsdauer (die Sie aus Ihrer Kanzlei ja kennen) umgerechnet (Ihre Eingabe in Ziffer 11).
Bitte beachten Sie bei Ihren Eingaben die geltenden Beitragsbemessungsgrenzen.
Nicht berechnet wurden weiterhin die
- kalkulatorische Abschreibung (für Arbeitsmittel, wie Computer, Software, Arbeitsplatz)
- die Raumkosten für die genutzte Arbeitsfläche
- anteilige Gemeinkosten