Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
04.06.2013

Mandantenbefragung in der Anwaltskanzlei

Für deutsche Unternehmen gehören die Kosten für die Kundengewinnung zu den größten Kostentreibern im Kundenmanagement. Teilweise wird von einem fünf mal höherem Kostenbetrag für die Gewinnung eines Neukunden anstelle der Bindung  eines Bestandskunden gesprochen.
In der Anwaltschaft wird das ebenso der Fall sein.
Es wundert daher, warum ein Großteil der Kanzleien nicht die Möglichkeit der Mandantenpflege nutzt.

Eine Möglichkeit ist unter anderem die Mandantenbefragung. Diese kann

  • unmittelbar nach Abschluss eines Mandats,
  • bei Stammmandanten periodisch,

in Form von

  • persönlicher Ansprache,
  • schriftlicher Abfrage in Form eines Formblatts,
  • elektronischer Befragung,

erfolgen.

Davon abgesehen, dass der Mandant das berechtigte Gefühl erhält, dass man sich um ihn kümmert, seine Meinung dem Unternehmen wichtig ist, kann eine solche Befragung auch ein proaktiver Beitrag zur Mandatsgenerierung sein.

Wichtig ist, dass die Befragung ein detailliertes Ergebnis erwarten lässt, das eine Verbesserung des Services da ermöglicht, wo es notwendig erscheint. Hierzu gehört es auch Fragen zu stellen, die eine kritische Beantwortung durch den Mandanten ermöglichen.

Eine solche Mandantenbefragung sollten Sie auch als Teil eines aktiven Beschwerdemanagements sehen.

Sollten noch Fragen hierzu offen sein, können Sie gerne das Kontaktformular nutzen.