Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
21.12.2014

Liniensysteme in der Anwaltskanzlei (Teil 3)

MehrliniensystemWährend wir in Teil 1 das Liniensystem und in Teil 2 das Stabliniensystem behandelt haben, möchte ich heute auf das sogenannte „Mehrliniensystem“ kurz eingehen.
Dieses System finden Sie in einer Vielzahl größerer Anwaltskanzleien.
Sie kennen wahrscheinlich auch solche Konstruktionen, bei denen Partner einer Kanzlei bestimmte Aufgaben aus dem Partnerkreis zugewiesen bekommen oder übernommen haben.
So insbesondere kennen wir den sogenannten „EDV-Partner „, den „Personal-Partner“ und gegebenenfalls natürlich auch den sogenannten „Verwaltungs – Partner“.

Wenn sie sich die obige Grafik ansehen, werden Sie feststellen dass dort als oberste Stufe der „Kanzleiinhaber“ aufgeführt ist.
Bereits eingangs hatte ich darauf hingewiesen, dass es sich sowohl um Ein- wie auch Mehrzahl von Kanzleiinhabern handeln kann.
Der besseren Darstellung wegen habe ich für für die obere Leitungspositionen nur einen Kanzleiinhaber aufgeführt.
Sie können der Grafik entnehmen, dass ein Zugriff auf die einzelnen Stellen an dem Office-Manager zusätzlich vorbei statt findet.

Vielfach werden die Vorteile wie folgt beschrieben:

  • es würde eine Verringerung der Kommunikationswege stattfinden und dadurch schnellere flexible Handlungen zu erwarten sein
  • eine Verbesserung des Führungsstils würde dadurch stattfinden, dass eine größere Mitarbeiternähe vorhanden sei
  • mittlere Führungskräfte – hier als so der Office-Manager – könnten entsprechend ihrer Qualifikation besser eingesetzt werden und letzten Endes
  • eine Entlastung Entlastung der Führungsspitze würde stattfinden.

Die Erfahrung hat jedoch in Anwaltskanzleien gezeigt, dass dieses System mit großen Problemen behaftet ist.
Diese sind insbesondere:

  • keine klare Abgrenzung von Verantwortungen und Kompetenzen untereinander so dass Konflikte unvermeidbar sind.
  • Größere Reibungsverluste, da Entscheidungen überwiegend auf den Bedürfnissen des verwalteten Ressorts aufbauen. Vielfach ist dieses insbesondere im IT Bereich festzustellen, wenn der zuständige Partner aufgrund seiner Affinität zu IT-Fragen Entscheidungen an den Erfordernissen der Praxis teilweise vorbei trifft
  • erhöhter Abstimmungsaufwand im Bereich der Kanzleiinhaber

Im nächsten Beitrag möchte ich ein prozessgesteuertes Matrixsystem vorstellen, welches gerade in größeren Einheiten erhebliche Vorteile bietet.