Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
14.12.2014

Liniensysteme in der Anwaltskanzlei (Teil 2)

StabliniensystemIm ersten Teil dieser kleinen Abhandlung hatten wir uns mit dem Einliniensystem befasst.

Nachfolgend möchte ich auf das sogenannte „Stabliniensystem“ eingehen.

Auch dieses gehört zu den etablierten Liniensystemen innerhalb der Organisation.

Das besprochene Liniensystem wird durch Stabstellen erweitert, die sich dadurch auszeichnen, dass sie keine eigene Weisungsbefugnis haben.

Diese sogenannten Stabsstellen oder Stabsabteilungen sind grundsätzlich bei der obersten Leitungsebene, alsso dem oder den Kanzleiinhabern angesiedelt. Ihre Hauptaufgabe ist eine beratende Tätigkeit, sie bereiten also Entscheidungen der obersten Leitungsebene vor. In unserem in der obigen Grafik dargestellten Beispiel sind als Stabsstellen

  • Controlling und
  • Marketing

ausgewiesen. Diese arbeiten dem oder den Kanzleiinhabern zu und liefern Informationen für zu treffende Entscheidungen.

Auch hier sind wieder Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.

Zusätzliche Vorteile des Stabliniensystems sind

  • Entlastung des oder der Kanzleiinhaber
  • die Nutzung des vorhandenen Fachwissens
  • direkten Zugriff und unmittelbare Kontrolle

Als Hauptgefahren werden genannt

  • die Gefahr der umfassenden Beeinflussung der Leitungsebene und faktischen Unternehmensführung ohne eigene betriebliche Verantwortung
  • die nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten durch die Schaffung der Stellen

Das Stabliniensystem ist sinnvoll bei größeren Einheiten

Im nächsten Beitrag werde ich das Mehrliniensystem behandeln.