Es gibt eine Vielzahl von Liniensystemen.
In den folgenden Beiträgen möchte ich auf die einzelnen Liniensysteme eingehen und insbesondere darauf, wie diese innerhalb einer Anwaltskanzlei darstellbar sind.
Lassen Sie mich als erstes bitte auf das Einliniensystem eingehen:
Einliniensystem
Das sogenannte Einliniensystem zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Stelleninhaber nur einen Vorgesetzten hat, dem gegenüber er verantwortlich ist und von dem er seine Weisungen erhält.
Gerade in einer kleinen bis mittleren Anwaltskanzlei ist ein solches Liniensystem vorteilhaft.
Es bietet
- eine übersichtliche Organisationsstruktur,
- dient der Eindeutigkeit von Weisungen,
- vereinfacht die Kommunikation,
- bietet klare und eindeutige Kompetenz-und Verantwortungsbereiche
- und erlaubt effiziente Prozesse
Wenn Sie sich die obige Grafik einmal ansehen, werden Sie ein solches Einliniensystem feststellen. Die Bezeichnungen sind natürlich untereinander austauschbar. Kanzleiinhaber kann sowohl Einzahl als auch Mehrzahl bedeuten. Wichtig ist, dass das Liniensystem eingehalten wird, d.h. Weisungen von einem oder mehrerer Kanzleiinhaber direkt an den Office Manager erteilt werden.
Dieses verhindert, dass durch durchgreifende Weisungen an die dem Office Manager untergeordneten Stellen Konfusion auftritt.
Gerade bei Schreibpools ist es oft zu beobachten, dass Weisungen im Hinblick auf Eilbedürftigkeit von Diktaten dazu führen, dass das Sekretariat „zwischen den Stühlen“ sitzt, jeder Berufsträger der Auffassung ist, seine Diktate seien die wichtigen Diktate.
Nicht verhehlt werden sollen jedoch auch die Nachteile eines solchen Einliniensystems:
Diese sind insbesondere
- hohe Anforderungen an den Kenntnis-und Wissensstand der oberen Ebene (Office Manager),
- erheblich lange Dienstwege bei nicht flachen Strukturen,
- Filterung von Kommunikation durch die obere Ebene (Office Manager). Dieses kann gerade im Hinblick auf Verbesserungsvorschläge oder Beschwerden des Personals zu erheblichen Problemen und Demotivierung des Personals führen. Hier werden also hohe Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit und Offenheit der oberen Stelle gestellt.
Im Folgebeitrag werde ich auf die Vor- u. Nachteile des sogenannten „Stabliniensystems“ eingehen, welches auch sehr gut für die Anwaltskanzlei geeignet ist.