Vorab möchte ich mich recht herzlich bei allen Teilnehmern der Umfrage zur Marktstudie “Informationstechnik in der Anwaltskanzlei 2014″ bedanken.
Da diese Umfrage absolut anonym durchgeführt wurde, kann der Dank nur auf diesem Wege und über die Kanäle der Social Media erfolgen.
Teilnehmerzahlen
Die Teilnehmerzahlen haben sich zwischenzeitlich erhöht, sind jedoch nach wie vor nicht repräsentativ, was ich gleich vorausschicken möchte. Sie zeigen jedoch, dass das Interesse an diesem Thema in der Anwaltschaft zu wachsen scheint.
Kanzleien
Von den 126 teilnehmenden Kanzleien handelte sich sich zu 51% um Kanzleien mit einer Größe von zwei bis fünf Anwälten. Bei 75% der teilnehmenden Kanzleien handelte es sich um örtliche Kanzleien. Die überörtlichen Kanzleien waren – bezogen auf Deutschland – mit 21% vertreten, die überörtlichen mit ausländischen Standorten nur zu 3%.
Programme
Interessant ist, dass 86,5% der teilnehmenden Kanzleien angaben, ein Anwaltsprogramm zu nutzen. Insgesamt wurden 20 Anwaltsprogramme genannt. Bei der Auswertung sind mehrere Nennungen eines Anbieters zusammengefasst worden, auch wenn die Programmbeschreibung verschieden war.
Zufriedenheitsgrad
Die Zufriedenheit der Teilnehmer mit den Anwendungen ist als hoch einzustufen. Nur 1,6% gaben dem von ihnen genutzten Produkt die Note mangelhaft.
Verwendung des Programms
In diesem Bereich scheint noch ein hohes Potential an Effizienzsteigerung in den Kanzleien möglich zu sein.
Es ist verständlich, dass sich die Nutzungsarten
- Mahnverfahren
- Prozesskostenhilfe
- Unfallschadensbearbeitung
im unteren Bereich der Nutzung bewegen, schließlich werden diese Bereiche nicht in allen Kanzleiarten bearbeitet.
Bedenklich ist allerdings die geringe Nutzung der Fristenverwaltung (74,6%) und Terminverwaltung (78,9%)
Insgesamt scheinen die betriebswirtschaftlichen Module weniger genutzt zu werden. So gaben von 113 Teilnehmern der Umfrage an, die Bereiche
- Zeiterfassung zu 55,8%
- Kosten- u. Leistungsrechnung zu 54,9%
- Internes Forderungsmanagement zu 58,4%
- Controlling zu 38,9%
zu nutzen. Dieses entspricht in etwa auch den Ergebnissen geführter Gespräche in der Vergangenheit. Teilweise ist dieser Umstand auch auf fehlendes Personal mit entsprechendem Grundwissen zurück zu führen. Ein Indiz dafür ist auch, dass von den Teilnehmern das Modul “Finanzbuchhaltung” auch nur zu 66,4% genutzt wird.
Digitales Diktat
Angaben zur Nutzung des digitalen Diktates machten lediglich 63 Personen. Davon kannten 3,2% das von ihnen genutzte Produkt nicht. Die Vorteile des digitalen Diktates sind wahrscheinlich noch nicht vollständig in der Anwaltschaft angekommen. Ich gehe jedoch davon aus, dass sich dieses in der Umfrage in 2015 als erheblicher Zuwachs darstellen wird.
Spracherkennung
Wie zu erwarten war, nahmen in diesem Bereich nur 33 Teilnehmer an der Umfrage teil. Dieses ist letztendlich auch verständlich, da der Einsatz auch jeweils von der Struktur der Kanzlei abhängig ist. Vielfach sind die Vorteile noch nicht bekannt. Der Konkurrenzdruck der nächsten Jahre wird allerdings dazu führen, dass Effektivität und Effizienz noch mehr im Fokus der Anwaltschaft stehen werden, was automatisch eine Kostenreduktion und einen sinnvollen Mehreinsatz von Technik bedingen wird.
Elektronische Akte
Der elektronische Rechtsverkehr wirft in diesem Bereich anscheinend seine Schatten voraus. Es waren 47 Antworten zu verzeichnen. Das Ergebnis ist interessant. Wahrscheinlich ist aber auch dieses Thema zu neu. Ansonsten wären wohl die Anbieter “Voice Pro” und “web.de” nicht genannt worden.
Nutzung einer Cloud
Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Punkt in die Auswertung mit aufnehmen soll. Da die Beantwortung allerdings vollkommen anonym erfolgte und auch für mich kein Rückschluss auf die Teilnehmer möglich ist, somit auch für sonst niemanden (Kammer etc.) habe ich mich entschlossen die Daten in die Auswertung mit aufzunehmen auch wenn mir als Datenschützer das Herz hierbei blutet. Aber schauen Sie selbst.
Beruhigend war für mich, dass eine Vielzahl von Teilnehmern Bedenken äußerten, auch wenn diese natürlich bei vernünftiger Beratung über die Nutzungsmöglichkeiten einer Cloud auch für Anwälte ausgeräumt werden könnten.
Sonstige Nutzung
Bedauerlich ist, dass nur 63 Nutzer die Punkte
- Wissensmanagement
- CRM
genannt und bearbeitet haben. Bezüglich CRM wundert es mich nicht, da aus dem Bereich “Programmmodule” (Seite 10 der Auswertung) hervorgeht, dass nur 74,3% der Teilnehmer die Personenverwaltung nutzen. Ich weiss zwar nicht, wie das möglich sein soll, wenn 100% der Teilnehmer gleichzeitig angeben, das Modul “Aktenverwaltung” zu nutzen, da dieses ja eigentlich nur mit Personen Sinn macht. Aber so ist das nun einmal bei Umfragen, bei denen man nicht “nachhaken” kann.
Insgesamt ist das Ergebnis der Auswertung jedoch interessant. Die reinen Daten finden Sie hier.