Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
19.01.2016

Die BRAK und ihre Korrespondenzzeiten

© Annett Seidler© Annett Seidler

Sicherlich gibt es natürlich wichtigere Dinge für die Bundesrechtsanwaltskammer zu erledigen, als auf die Frage eines Organisationsberaters speziell für Anwaltskanzleien zu antworten. Sicherlich auch dann, wenn hunderten von Rechtsanwälten eine Maßnahme, nämlich das beA unter den Fingernägeln brennt.
Setzen von Prioritäten ist allerdings etwas anderes, als wohl mangelnde Organisation.

Wie komme ich zu dieser Erkenntnis?

Am 18. September 2015 schrieb ich folgende E-Mail an die Bundesrechtsanwaltskammer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich berate Anwaltskanzleien in Organisationsfragen. Hauptthema der Anfragen ist zur Zeit das beA.
Ist schon absehbar, wann mit der Veröffentlichung der Bedienungsanleitung zu rechnen ist? Es geht unter anderem hauptsächlich um die Frage der Möglichkeit der Rechtevergabe und ihrer Abstufung etc.
Ist vorgesehen, einen Testaccount zur Verfügung zu stellen?
Für Ihre Antwort wäre ich dankbar.

Dann geschah erst einmal nichts. Zwischenzeitlich wurde die Einführung des beA durch die Bundesrechtsanwaltskammer ohne Angabe eines neuen Termins verschoben.

Heute, am 19. Januar 2016, also doch schon nach vier Monaten, erhielt ich folgende Stellungnahme:

bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, aber die Vielzahl der Anfragen ermöglichte es uns nicht, Ihnen zeitnah zu antworten.
Zunächst möchte ich Sie darüber informieren, dass das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer in der Sitzung am 24.11.2015 beschlossen hat, das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am 01.01.2016 einzuführen. Diese Entscheidung ist dem Präsidium nicht leicht gefallen. Grund für die Verschiebung ist die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspricht noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Bundesrechtsanwaltskammer selbst gestellt hat. Sobald der Starttermin im Jahr 2016 feststeht, wird die BRAK darüber umgehend u. a. auf der Internetseite www.bea.brak.de informieren.
Die Veröffentlichung der Bedienungsanleitung ist daher ebenfalls erst einmal zurückgestellt worden. Diese wird dann unter http://bea.brak.de/fragen-und-antworten/bedienungsanleitung veröffentlicht werden.
Die Bereitstellung eines Testzuganges ist nicht vorgesehen. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe

Eine erschöpfende Auskunft, für deren Bearbeitungszeit es natürlich unsere „Organisations-Schnecke“ gibt.