Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
10.01.2016

Datensicherung in der Anwaltskanzlei

© Ivelin Radkov© Ivelin Radkov

Es ist wieder soweit. Sobald das neue Jahr beginnt, liefern eine Vielzahl von Softwareherstellern wieder ihre Updates aus. Dabei lässt es sich manchmal nicht vermeiden, dass aufgrund verschiedenster Hardwarekonfigurationen der Kanzleien das Update zu fehlerhaften Programmabläufen führt.
So anscheinend gerade wieder geschehen durch ein Update eines der führenden Softwarehäuser für Anwaltssoftware.

Wenn man sich die Kommentare im Social Network ansieht,

  • wurden Termine falsch oder doppelt dargestellt
  • wurden eingetragene Fristen nicht mehr angezeigt
  • konnte das Programm nicht mehr gestartet werden
  • gab es Probleme bei der Lohnberechnung
  • funktionierte E-Rechtsschutz nicht

Sicherlich wurde den Betroffenen kurzfristig geholfen, aber dennoch kommt es zu Verzögerungen der Arbeitsabläufe teilweise bis zum Stillstand der Kanzlei.

Das muss natürlich nicht sein, wenn eine zeitnahe Datensicherung vorliegt. Auf die Gefahren einer fehlenden Datensicherung hatte ich bereits in einem meiner Artikel zum

Business Continuity Management

hingewiesen.

Datensicherung ist kein notwendiges Übel, keine Tätigkeit, die vernachlässigt werden kann, sondern eine unternehmenskritische Maßnahme zur wirtschaftlichen Absicherung Ihrer Kanzlei.

Eine Datensicherung ist unabdingbar.
Sie sollten mit einem Fachmann auf diesem Gebiet ein entsprechendes Datensicherungskonzept für Ihre Kanzlei entwickeln. Dazu sollten u.a. die Fragen geklärt werden

  1. Welche Dateien sollen gesichert werden?
  2. Wie häufig sollen die Dateien gesichert werden?
  3. Auf welche Weise sollen die Dateien gesichert werden?
  4. Auf welcher Art von Datenträgern sollen die Dateien gesichert werden?
  5. Wo sollen die Sicherungskopien aufbewahrt werden?
  6. Wer ist zuständig für die Datensicherung

Dieses sollte einer der obersten Punkte Ihrer ToDoListe sein, soweit Sie das Thema nicht bereits zufriedenstellend gelöst haben.