Immer häufiger hält die elektronische Verarbeitung in unseren Kanzleien Einzug. Der Weg weg von der sogenannten „Papierakte“ hin zur „elektronischen Akte“ wird von allen Seiten als dringend notwendig beschrieben und macht arbeitstechnisch und wirtschaftlich einen Sinn.
Es ist jetzt an der Zeit sich die Frage zu stellen, ob die Änderungen der Arbeitsweise verbunden mit einem höhen Datenrisiko versicherungstechnisch bereits ausreichend abgedeckt ist.
Viele Kanzleien, insbesondere kleinere und mittlere, unterschätzen die Gefahren der Nutzung des Internets und die der elektronischen Arbeitsweise.
Der Ausfall eines Rechners oder der Absturz eines Programms ist nicht nur ärgerlich, sondern kann zu erheblichen Schäden führen. Vielen von Ihnen wird das bereits bekannt sein. Ursachen hierfür können nicht nur schlecht getestete Updates sein, sondern insbesondere auch Angriffe von außen.
Hierdurch können erhebliche
- Eigenschäden und
- Drittschäden (Hapftlicht)
entstehen.
Die entstehenden Risiken für eine Anwaltskanzlei liegen überwiegend in der Betriebsunterbrechung. Aber auch die sonstigen Risiken wie z. B.
- Datenverlust
- Datenschutzverletzung
- Ausspähen von Daten- u. Geschäftsgeheimnissen
um nur einige wenige zu nennen, sind nicht ohne.
Sie sollten sich daher mit Ihrem Versicherungsmakler in Verbindung setzen um festzustellen, welche Risiken bereits durch Ihre jetzige Versicherung gedeckt sind und wo es sinnvoll ist, entsprechende Änderungen in den Versicherungsverträgen vornehmen zu lassen.
Einen ersten Überblick können Sie in dieser kleinen Broschüre finden.