Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
16.01.2013

Controlling – Buchhaltung und Rechnungswesen

Controlling/Steuern/Fakturierung etc. – Rechtsanwälte und Notare können helfen

Je größer ein Unternehmen wird, desto schneller wachsen auch seine Herausforderungen im Bereich der Buchhaltung. Zudem setzen verschiedene Prozesse ein, die den korrekten Einsatz der Geldmittel sowie das passende Verhalten der Geschäftsführung dokumentieren sollen. Rechtsanwälte und Notare sind dabei unverzichtbare Partner in den Bereichen Steuern, Controlling und Fakturierung.

Steuern: Der Sachverstand von Anwälten wird gebraucht

Das deutsche Steuerrecht ändert sich ständig. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die der Gesetzgeber reformiert. So werden beispielsweise Bemessungsgrundlagen geändert. Für Unternehmen haben solche Reformen aber sofortige Konsequenzen, weil sich beispielsweise die Rechnungserstellung ändert. Oft werden aber auch größere Änderungen durch den Gesetzgeber vorgenommen: Umsatzsteuer und mehr Einnahmen, die durch Betriebe generiert werden, stehen diesbezüglich ganz oben auf der Liste, weil sie den Normalbürger nicht betreffen. Hinzu kommt das Problem, dass die Steuererhebung durch den Föderalismus der Bundesrepublik nicht nur durch einen Gesetzgeber erfolgt: Gemeinden erhalten die Gewerbesteuer, die sie durch den Hebesatz beeinflussen können. Für eine Firma ist es in einer Vielzahl von Fällen wesentlich günstiger, vor die Stadtgrenze zu ziehen. Um überhaupt die Kenntnis darüber zu gelangen, wird die rechtliche Expertise durch einen Anwalt benötigt, der darüber aufklärt, welche neuen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind und an welchem Standort die Firma die finanziell günstigsten Rahmenbedingungen vorfindet.

Controlling: Notare und Anwälte können entlasten

Viele Unternehmen übersetzen den Begriff Controlling mit “interner Rechnungslegung”. Diese ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, beschränkt sich jedoch nicht nur darauf, die Abrechnungen im Haus zu kontrollieren. Das Controlling ist die Grundlage, auf der Vorstände und/ oder Geschäftsführung in jedem Jahr entlastet werden müssen. Der korrekte Einsatz sowie die dazu gehörige Abrechnung ist nur der Ausgangspunkt der “Kontrolle”. Zum Controlling zählt auch die Frage, wie die Verantwortlichen mit Verstößen gegen die Unternehmensrichtlinien oder sogar gesetzlichen Bestimmungen umgehen. Im Rahmen des Controlling wird so auch das Abmahnwesen durchleuchtet. Der Prozess wird deshalb durch externe Kräfte durchgeführt. Dazu gehören neben den Rechnungsprüfern auch Anwälte, die darauf achten, dass alle Bestimmungen eingehalten worden sind. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig juristischen Rat darüber einholen, welche Bereiche das Controlling tatsächlich bei ihnen umfasst. Zudem müssen bestimmte Beschlüsse, Ausgaben oder sonstige Prozesse von “unternehmerischer Wichtigkeit” notariell beglaubigt werden.

Fakturierung: Notare sollten vorausschauende Verträge beglaubigen

Die Rechnungslegung braucht eigentlich keinen zusätzlichen juristischen Rat. Auf die notwendigen steuerlichen Aspekte weisen die Anwälte hin. Einzige Ausnahme ist es, wenn internationale Partner an dem Geschäft beteiligt sind. Wird die Rechnung beispielsweise für ein spanisches Unternehmen erstellt, müssen gewisse Punkte berücksichtigt werden, für die Anwälte konsultiert werden sollten. Allerdings sind Notare im Rahmen der Fakturierung die weit häufigeren Ansprechpartner. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Rechnung für vorgesehene, aber noch nicht erfolgte Lieferungen von Waren gelegt wird. Häufig gibt es deshalb juristischen Streit. Betroffene Unternehmen sollten diesen Aspekt bereits im eigentlichen Lieferungsvertrag festhalten und diesen notariell beglaubigen lassen. Mögliche Streitigkeiten können auf diese Weise bereits ausgeräumt werden, bevor sie überhaupt auftreten. Informieren Sie sich hierzu auf die-fakturierung.de!