Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
16.06.2013

Business Continuity Management in der Anwaltskanzlei

Das zur Zeit in vielen Bundesländern vorhandene Hochwasser und die damit verbundenen Schäden rücken den Gedanken nach einer Absicherung vor solchen Schäden, gerade im betrieblichen Bereich, wieder in den Vordergrund.

Bereits Mitte Mai 2012 wurde die ISO 22301:2012 mit dem Namen „Societal security – Business continuity management systems – Requirements“ verabschiedet.
Dieser Standard soll für jedes Unternehmen angewendet werden können, da er von der Branche oder Größe des Unternehmens unabhängig ist.

In der Anwaltschaft ist der Begriff des Business Continuity Managements leider noch relativ unbekannt, was überwiegend darauf zurückzuführen sein wird, dass die Gefahren für relativ gering gehalten werden. Große Kanzleien führen bereits einen sogenannten Business Continuity Plan.

Die Gefahren bestehen allerdings nicht nur im wetterbedingten Bereich, sondern ergeben sich auch aus Feuer-, Terror-und Seuchengefahr. Ja, auch Krankheit, Probleme mit einem gebuchten Dienstleister können Gefahren für den Betriebsablauf darstellen.

Ein gutes Business Continuity Management stellt eine Rahmenstruktur bereit, die es Ihnen ermöglicht, eventuelle Bedrohungen zu identifizieren, die Auswirkungen der Bedrohungen auf  Ihre Kanzlei festzustellen eine Struktur aufzubauen, die mit den Gefahren, die aus diesen Bedrohungen hervor gehen, fertig zu werden und ihre und die Interessen ihres Mandanten zu schützen.

In den nachfolgenden Beiträgen werde ich kurz auf die notwendigen einzelnen Projektschritte eingehen, die die Einführung eines Business Continuity Management in der Anwaltskanzlei ermöglichen. Dabei werde ich weniger auf die Norm selbst, als auf die Erfordernisse einer Anwaltskanzlei eingehen.