Harold Treysse

Privat
13407, Berlin
01.07.2013

Business Continuity Management in der Anwaltskanzlei (die Risiken)

Wie bereits in Teil 2 angekündigt, möchte ich nachfolgend kurz auf die Risiken eingehen, die die Maßnahmen eines Business Continutiy Plans auslösen können.

Ich möchte diese einmal unterscheiden nach:

Störungen durch kriminelle Handlungen

  • Sabotage (z. B. Zerstörung des Servers, der Datenleitungen etc.)
  • Brandstiftung
  • Diebstahl
  • Bomendrohungen, Terror

Störungen durch höhere Gewalt

  • Blitzschlag mit Brandfolgen
  • Überschwemmungen
  • Pandemien

betriebsbedingte Störungen

  • Ausfall des Gebäudes
  • Stromausfall
  • Ausfall des Computersystems und oder des Telefons, Telefaxes etc.
  • Mitarbeiterausfall
  • Ausfall des Kanzleiinhabers oder eines oder mehrerer Partner

drittbedingte Störungen

  • Ausfall eines Dienstleisters (Schreibbüro, Übersetzungbüro)
  • Ausfall eines wichtigen Lieferanten

Die Aufzählung der Risiken ist nicht abschließend. Nicht jede Kanzlei ist von all den oben aufgeführten Risiken betroffen. So wird eine Kanzlei im ländlichen Bereich durch “Terror” weniger betroffen sein, als eine Kanzlei im Bankenviertel einer Großstadt. Eine Vielzahl der oben genannten Risiken trifft aber auf jede Kanzlei zu.

Im nächsten Teil werde ich auf den Aufbau eines Business Continuity Plans eingehen.