Ich hatte bereits im einleitenden Artikel zu dieser Serie darauf hingewiesen, dass ich mich diesmal mit der Frage der Notwendigkeit von Kanzleiräumen beschäftigen möchte.
Rechtliche Frage (§ 27 BRAO)
Leider ist die Anwaltschaft nicht in der Lage, über die Frage, ob sie Kanzleiräume unterhalten will oder nicht, frei zu entscheiden.
Die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BRAO) schreibt in §27 ausdrücklich vor, dass eine Kanzlei einzurichten ist. Rechtsprechung und Literatur finden die Berechtigung der Vorschrift darin, dass der Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) verpflichtet sei, an einer funktionsfähigen Rechtspflege mitzuwirken. Dieses sei nur gewährleistet, wenn es sowohl für die Rechtssuchenden als auch für Gerichte und Behörden eine räumlich eindeutig definierbare Stelle gebe, an die alle für den Rechtsanwalt bestimmten Zustellungen, Mitteilungen und Nachrichten gerichtet werden können. Auch Klienten, Kollegenschaft, Gerichte und Behörden müssten wissen, wo sich das Zentrum des Rechtsanwalts befinde und dieses sei nun einmal die Kanzlei.
Ob sich dieses im Hinblick auf die zwischenzeitlich allgemein zugänglichen Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf das zur Zeit in der Entwicklung befindliche “besondere elektronische Anwalts-Postfach” (beA) halten lassen wird, halte ich für sehr zweifelhaft. Gerade durch dieses wird sichergestellt, dass Zustellungen, Mitteilungen und Nachrichten der Gerichte den Anwalt erreichen werden.
Eine Nichtbeachtung der Kanzleipflicht kann den Widerruf der Zulassung zur Folge haben. Insoweit wird die Anwaltschaft nach wie vor Kanzlei Räume unterhalten müssen, soweit keine Änderung der BRAO stattfindet.
Wirtschaftliche Frage
Die Frage stellt sich allerdings, ob es sinnvoll ist, Kanzleiräume in der bisherigen Form zu unterhalten.
Selbstverständlich sind auch in der Anwaltschaft die Ansprüche an Kanzleiräume absolut verschieden.
Es gibt Anwälte, die eigentlich keine Kanzleiräume benötigen, andere benötigen nur eingeschränkt Kanzleiräume während – je nach Ausrichtung – größere Einheiten benötigt werden. Allgemein jedoch sollte man sich einmal Gedanken über die Nutzung der Kanzleiräume machen.
Neben den Personalkosten sind die Mietkosten der größte Fixkostenblock einer Anwaltskanzlei.
Umso wichtiger ist es, die Büroräume optimal auszunutzen.
Hier stellen sich solche Fragen wie
- Wie wird die Fläche genutzt? Sind Flächen erster Qualität für Archiv-, Technik-, Warte-, Pausenräume und dergleichen „zweckentfremdet“? Kann diese Nutzung geändert werden?
- Können Flächen minderer Qualität (fensterferne Flächen, Dunkelzonen etc.) einer aktiven Nutzung zugeführt werden?
- Können Flächenverluste vermieden werden, die aus einem ungünstigen Grundriss des Gebäudes entstehen? Etwa durch Bildung größerer Raumeinheiten und Zusammenlegung mehrerer Räume?
- Sind alle Räume flächenökonomisch möbliert? Mit modernen kleinteiligen Büroeinrichtungssystemen, die das vorhandene Potenzial in Breite, Tiefe und Höhe optimal nutzen?
- Kann eine signifikante Anzahl von Arbeitsplätzen im Schichtbetrieb oder im Desktop Schering genutzt werden?
Quelle für die vorgenannten Fragen:
http://www.strabag-vermietet.com/ratgeber/tipps-und-checklisten/checkliste-mietflaeche.html (abgerufen am 14.03.2015)
Sicherlich ist es für einen neu zugelassenen Anwalt auch möglich, die Kanzlei aus den Wohnräumen heraus zu betreiben. Ob dieses sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Eine Studie von Excellent Business Center und Ernst & Young Real Estate GmbH vom Oktober 2011 mit dem Titel „Flexibilisierungs-
und Kostensenkungspotenzial moderner Bürowelten„hat sich mit der Thematik auseinandergesetzt, welchen Vorteil sogenannte Business Center gegenüber einer Festanmietung bieten.
Die Studie kam unter anderem zu folgendem Ergebnis, wobei ich nur die wichtigsten Punkte herausgreifen möchte:
- Die Anmietung von bis zu 20 Arbeitsplätzen sind im Business Center grundsätzlich preiswerter als klassischer Büroraum.
- Die Preisvorteile reichen je nach Anzahl der angemieteten Arbeitsplätze von 24 bis zu über 200 %.
- Business Center ermöglichen zeit-und flächenflexible Mietverträge und reduzieren damit das Risiko der Bindung an langfristige Mietverträge……..
- Business Center ermöglichen den sofortigen Markteintritt und sparen damit Zeit und Kosten
- Business Center bieten auch kleinen Teams die Möglichkeit, sich in besonders repräsentativen Immobilien in top-Lagen einzumieten. Sie tragen damit wesentlich zur Imageförderung bei.
- Business Center ermöglichen eine sichere und überschaubare Planung sämtlicher mit der Büroanmietung verbundener Kosten
Das sind nur einige Punkte, die ich aus der Studie herausgreifen möchte. Ich glaube diese Punkte sprechen bereits für sich.
Viele Anwaltskanzleien haben den Vorteil von Business Centern zwischenzeitlich erkannt.
Hier können Sie einige Stimmen nachlesen:
- http://www.bzd-businesscenter.de/referenzen.html (abgerufen am 14.03.2015)
- http://www.excellent-bc.de/de/rechtsanwaelte-arbeiten-nicht-gern-allein.php (abgerufen am 14.03.2015)
- http://www.rechtsanwalt-haselbacher.de/ (abgerufen am 14.03.2015)
- http://www.bbc-augsburg.de/standort/firmen/zametzer-anwaltskanzlei/ (abgerufen am 14.03.2015)
- https://www.satelliteoffice.de/de/unternehmen-stellen-sich-vor-rechtsanwalt-kai-renken/ (abgerufen am 14.03.2015)
Diese obigen Links sind nur ein geringer Teil der Ergebnisse von Google. Wenn Sie unter „Anwaltskanzlei Business Center „suchen, werden sie eine Vielzahl von Kanzleien finden, die den Vorteil eines Business Centers bereits erkannt haben.
So zahlen Sie grundsätzlich nur das, was sie auch wirklich nutzen. Wenn Sie bereits eine eigene Kanzlei unterhalten, können Sie ja einmal über einen Monat feststellen, für wieviele Stunden Sie Ihr Besprechungszimmer nutzen, welche Flächen nicht als als Büroflächen nutzbar sind, wie zum Beispiel Verkehrswege Toiletten, Teeküchen etc.
Alles dieses verursacht Kosten die im Business Center nur zu einem geringeren Teil anfallen, da dort die Kosten auf eine Vielzahl von Mietern verteilt werden.
Selbstverständlich können Sie in einem Business Center auch die diversen Angebote, wie Sekretariatsservice, Telefon Service, Konferenzräume, Videokonferenz etc. nutzen. Sie müssen hierfür keine Investitionen aufwenden, nichts vorhalten und zahlen nur genau für die abgerufene Leistung-
Sie haben weiterhin die Möglichkeit auch in anderen Städten Besprechungsräume oder kurzzeitig Büros anzumieten, wenn dieses das Mandat verlangt und zwar zu Sonderkonditionen, soweit sie bereits Mieter in einem der führenden Business Center sind.
Sie sollten sich die Zeit nehmen, dieses einmal durchzurechnen.
In unserem nächsten Artikel werde ich einmal “Querdenken” zur Optimierung von Arbeitsprozessen.
Denken Sie bitte daran, dass die Thematik unter https://www.facebook.com/groups/Anwaltskanzlei2020/
diskutiert werden kann.