Nachdem Microsoft für 2015 ein update seiner Software Windows 8.1 auf jetzt dann Windows 10.0 angekündigt hat, ziehen die ersten Softwarehersteller für Anwaltssoftware nach und stellen zwischenzeitlich dar, wie ihre Software auf dem neu zu erwartenden Betriebssystem sich gestalten wird.
Teilweise erfolgt dieses gleichzeitig im Rahmen eines Software-Updates der Anwalts Software.
Für viele Anwaltskanzleien stellt sich jetzt die Frage, ob sie auf diesen „Zug„ aufspringen wollen oder aber, ob sie erst einmal zuwarten wollen.
Diese Frage kann sich eigentlich nur daran entscheiden, ob eine Notwendigkeit besteht, die zurzeit vorhandene Betriebssystem-Software (Windows) oder/und auch die Anwaltssoftware upzudaten. Vielfach ist dieses nicht notwendig. Überwiegend wird nicht mit der Betriebssystem-Software gearbeitet, sondern mit der Anwaltssoftware, so dass es eigentlich gleich bleibt, ob die zurzeit vorhandene Betriebssystem-Software beibehalten wird. Wichtig ist die Frage, ob die Anwaltssoftware auf dem vorhandenen Betriebssystem auch weiterhin laufen wird.
Vielfach werden bei der Entscheidung solche Dinge übersehen, wie
- Kosten für den Erwerb des Updates
- Kosten für die Installation des Updates
- Mitarbeiter-Kosten für die Eingewöhnung in das neue Update
- Kosten für Ausfallzeiten für den Zeitraum der Installation des neuen Updates
Dieses alles sind Kosten, die die TCO (Total Cost of Ownership) für die IT erheblich erhöhen können. Sie sollten sich also die Frage stellen, welche Verbesserungen ein Update für ihre Kanzlei bietet und ob diese Verbesserungen es wert sind, die nicht unerheblichen Kosten aufzuwenden.
Nicht berücksichtigt hierbei ist natürlich auch die Frage, ob der Einsatz eines neuen Betriebssystems neue Hardware-Kosten nach sich zieht, da die bisher genutzte Hardware gegebenenfalls nicht in der Lage ist, mit dem neuen Betriebssystem arbeiten zu können. Wir hatten dieses Problem bereits vom Wechsel von Windows XP auf Windows 8.0.
Gerade in kleinen und mittleren Kanzleien fallen hier erhebliche Kosten an, da vielfach die Installation arbeitsplatzbezogen erfolgt ist und nicht serverbasiert, noch weniger in Form eines Thin Clients.