Apple ging im Rahmen eines Widerspruchs und anschließend einer Beschwerde gegen Swatch vor, weil das Unternehmen den zugegebenermaßen doch sehr ähnlichen Slogan „Tick different“ zu Apples „Think different“ für seine Werbung verwendete. Doch das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (Schweiz) wies die Beschwerde ab (Abteilung II – B-5334/2016). Was begründete das Gericht seine Entscheidung? Das Gericht […]
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