Nachdem am 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwendbar wurde hatten wir mit unserem Beitrag vom 1. Juni 2018 unsere Einschätzung dahingehend geäußert, dass nach diesseitiger Ansicht die Regelungen der DSGVO abschließend sind und damit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wohl nicht zu befürchten sind. Doch nun kommt es erstmal anders. Am Ende der letzten Woche wurde durch […]
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