Vor der Abgabe von Erklärungen gegenüber seinem Arbeitgeber oder anderen Vertragspartnern sollte man stets genau überlegen was man damit erklärt, wie man sich ausdrückt und wie der Empfänger die Erklärung verstehen könnten, da sonst schnell eine nicht gewollte rechtliche Wirkung eintreten kann. Das gilt vor allem im Bereich der einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärungen. Welche schweren Folgen […]
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