Ob die Verwendung der Wortmarke „Thermomix“ auf Kochbüchern des Buchverlages GU zulässig ist, wenn die Marke nicht von der Markenrechtsinhaberin selbst verwendet wird, war vor kurzem zur Entscheidung dem OLG Köln (13.09.2019, 6 U 29/18) vorgelegt. Ausgangslage zum "Thermomix" Kläger war das Unternehmen Fa. Vorwerk, das Wortmarkeninhaber der Wortmarke „Thermomix“ und Hersteller der gleichlautenden Küchenmaschine [...]
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