Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
03.10.2019

Neu: Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern

Sobald die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft treten, wird ein Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern benötigt. Aktuell sind in § 38 Abs. 1 BDSG nur 10 Mitarbeiter als Untergrenze gesetzt. Doch auch Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern können dieser neuen Regelung unterfallen! Wir erklären, wie das möglich ist. Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich? Die [...]

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