Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
14.05.2013

Musizieren ja – Musikunterricht nein

Musizieren darf der Wohnraummieter, Musikunterricht geben ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters jedoch grundsätzlich nicht. Musikhören und Musizieren gehören als sozial übliches Verhalten zum herkömmlichen Mietgebrauch. Außerhalb der Ruhezeiten kann die Harfe gezupft, der Geigenbogen geschwungen und in die Pianotasten gehauen werden. Musizieren ist grundrechtlich geschützt (freie Entfaltung der Persönlichkeit). Aber auch beim Musizieren in den [...]

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